Vermittlung

Inhalte aus AMT24

Die Vermittlung eines Pflegekindes in die Pflegefamilie ist Aufgabe des Jugendamtes. Das Alter, der Entwicklungsstand und die besonderen Lebensumstände bestimmen den Ablauf des Vermittlungsprozesses.

Wartephase

Auch wenn das Jugendamt ständig Pflegefamilien sucht, kann die konkrete Vermittlung eines Pflegekindes in Ihre Familie einige Zeit dauern. Während dieser Wartezeit bleibt das Jugendamt weiter mit Ihnen in Kontakt.

Kennenlernen, Anbahnung

Wenn Ihre Familie im konkreten Einzelfall als geeignete Pflegefamilie ausgewählt wurde, wendet sich das Jugendamt mit Informationen über die Lebensgeschichte des Pflegekindes an Sie.

Danach finden Gespräche mit den Herkunftseltern und mit dem Kind statt. So können Sie sich gegenseitig kennenlernen.

Die konkrete Ausgestaltung der Vermittlung in Form von Gesprächen und Kontakten mit dem Pflegekind verläuft abhängig vom Alter des Kindes und dem sozialen Hintergrund. Der Vermittlungsprozess ist abgeschlossen, wenn alle Beteiligten sich sicher sind, dass sich das Kind in Ihre Familie integrieren wird. Während dieses Prozesses und den Gesprächen werden sie aktiv von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes unterstützt und betreut.

Die Entscheidung zur Aufnahme eines Pflegekindes sollte nicht überstürzt getroffen werden. Nehmen Sie sich für Ihre Überlegungen so viel Zeit wie nötig und stellen Sie alle Fragen, die Ihnen wichtig sind. Nur so kann die Basis für ein gelingendes Pflegeverhältnis geschaffen werden.

Beginn der Hilfe

Die Aufnahme in die Pflegefamilie ist für Kinder meist mit Angst und Unsicherheit verknüpft. Die Pflegekinder müssen sich mit neuen Bezugspersonen und neuen Abläufen auseinandersetzen. Eine intensive Betreuung und die Einführung von verlässlichen Tagesstrukturen, Normen und Ritualen sind grundlegende Voraussetzungen, um dem Pflegekind ein "Ankommen" in Ihrer Familie zu ermöglichen.

Mit der Aufnahme des Kindes in Ihre Familie wird ein Hilfeplan erstellt. Darüber hinaus werden zwischen Ihnen, dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie gegenseitige Rechte und Pflichten vereinbart.

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Freigabevermerk

Sächsisches Landesjugendamt. 17.04.2024