Wahlergebnisse und Sitzverteilung (Europawahl)

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Die Auszählung der Stimmen beginnt unmittelbar nach Ende der Wahlzeit um 18 Uhr. Zunächst ermitteln die Wahlvorstände in öffentlicher Sitzung das Ergebnis in ihrem Wahlbezirk. Ausgewertet werden alle Stimmzettel, die in den Wahllokalen oder per Briefwahl eingegangen sind.  

Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung meldet die vorläufigen Wahlergebnisse der Wahlbezirke dem Kreiswahlleiter*. Der Kreiswahlleiter ermittelt das vorläufige Ergebnis für den Landkreis / die kreisfreie Stadt und meldet es weiter an den Landeswahlleiter. Dieser ermittelt das vorläufige Wahlergebnis des jeweiligen Bundeslandes und teilt das Ergebnis dem Bundeswahlleiter mit.

Das endgültige Wahlergebnis wird für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt von den Kreiswahlausschüssen, für das Bundesland vom Landeswahlausschuss und für das Bundesgebiet vom Bundeswahlausschuss festgestellt.

Tipp: Die endgültigen Wahlergebnisse jeweils für die Länder und für die Bundesrepublik Deutschland werden öffentlich bekannt gegeben, die Wahlstatistiken sind unter anderem im Internetportal des Statistisches Landesamtes Sachsen einzusehen.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Sitzverteilung

Die 96 Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen gewählt. Die Sitze werden auf die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen verteilt.

Direkt-, Überhang- und Ausgleichsmandate wie bei der Bundes- oder Landtagswahl gibt es bei den Europawahlen nicht.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen beim Landeswahlleiter oder dem Bundeswahlleiter. 29.10.2020