Endlich 14, 16, 18!

Inhalte aus AMT24

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher bauen sich, je nach Alter, stufenweise auf.

… ab dem 7. Lebensjahr

  • Bedingte Deliktsfähigkeit

Kinder, die Schäden anrichten, können dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie in der Lage sind, das Gefährliche ihres Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen des Tuns bewusst zu sein.

  • Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Verträge und andere Rechtsgeschäfte werden in der Regel erst dann wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter (die Eltern) zustimmt. Kleinere Käufe vom Taschengeld können allerdings ohne Zustimmung der Eltern getätigt werden.

… ab dem 12. Lebensjahr

  • Bedingte Religionsfähigkeit

Kinder ab diesem Alter können nicht gegen ihren Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.

… ab dem 13. Lebensjahr

  • Leichte Arbeiten

Mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten können leichte Arbeiten, wie Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben, ausgeübt werden. Diese sind allerdings auf zwei Stunden in der Zeit zwischen 08:00 und 18:00 Uhr beschränkt.

… ab dem 14. Lebensjahr

  • Religionsmündigkeit

Jugendliche können selbständig entscheiden, welcher Religion sie angehören wollen.

  • Straffreier sexueller Kontakt

Die "Altersgrenze" für Sex liegt bei 14 Jahren. Das heißt, dass sexuelle Handlungen mit unter 14-Jährigen rechtlich gesehen strafbar sind.
In der Regel bleiben jedoch Konsequenzen aus, wenn es sich um eine freiwillige sexuelle Beziehung zwischen ungefähr Gleichaltrigen handelt.
Allerdings gilt: Sex gegen den Willen von Jugendlichen ist eine Straftat.

  • Urlaub

Mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten können Jugendliche allein in den Urlaub fahren.

  • Adoption

Es gilt das Beschwerderecht in Vormundschaftssachen, das heißt, Jugendliche dürfen ab dem 14. Lebensjahr nicht mehr gegen ihren Willen adoptiert werden.

  • Bedingte Strafmündigkeit

Jugendliche sind bedingt strafmündig, das heißt, sie können nach Jugendstrafrecht zur Verantwortung gezogen werden.

… ab dem 15. Lebensjahr

  • Ferienarbeit

Erlaubt ist Ferienarbeit bis zu vier Wochen Vollzeit (circa 35-40 Stunden pro Woche) in einem Jahr, allerdings keine Akkord- und Nachtarbeit.

  • Lehrstelle

Jugendliche können eine Lehrstelle annehmen und in die Jugendvertretung des Betriebes gewählt werden.

  • Kraftfahrzeuge

Jugendliche können fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge fahren.

… unter 16 Jahren

  • Diskotheken und Gaststätten

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur im Beisein eines Erziehungs- oder Sorgeberechtigen in Diskos oder Gaststätten aufhalten. Eine Ausnahme ist die Anwesenheit bei Veranstaltungen von "anerkannten Trägern der Jugendhilfe". An diesen können Jugendliche unter 16 Jahren bis 22:00 Uhr teilnehmen. Um eine Mahlzeit zu sich zu nehmen, dürfen sich Jugendliche in der Zeit von 05:00 bis 23:00 Uhr ebenfalls in Gaststätten aufhalten.

… ab dem 16. Lebensjahr

  • Eidesfähigkeit

Jugendliche sind eidesfähig, das heißt, vor Gericht kann der Richter verlangen, dass der Jugendliche schwört, die Wahrheit zu sagen.

  • Beschränkte Testierfähigkeit

Wer beschränkt testierfähig ist, kann ein öffentliches Testament anfertigen. Dabei handelt es sich um ein Testament, das von einem Notar errichtet oder diesem offen ausgehändigt wird.

  • Ausweispflicht

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Dieser muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre.

  • Fahrerlaubnis

Jugendliche sind berechtigt, die Fahrerlaubnis in den Klassen A1, M, S, L und T zu erwerben.

  • Ausgehen

Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (Disco) ist bis 24:00 Uhr erlaubt.

  • Kauf und Konsum von Alkohol

Jugendliche sind berechtigt, in Gaststätten und Geschäften alkoholische Getränke zu kaufen, allerdings keine Getränke mit hohem Alkoholgehalt (Branntwein und branntweinhaltige Getränke), wie zum Beispiel Cocktails, Whiskey und Wodka.

… ab dem 17. Lebensjahr

  • Führerschein mit 17

Junge Leute dürfen in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B fahren, wenn eine Begleitperson dabei ist.

… ab dem 18. Lebensjahr

  • Volljährigkeit

Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist volljährig und hat somit fast alle Rechte und Pflichten Erwachsener. Erziehungsberechtigte gibt es jetzt nicht mehr. Jugendliche sind für sich selbst verantwortlich.

  • Keine Aufenthaltsverbote

Volljährige Jugendliche haben Zutritt zu Spielhallen, dürfen sich ohne Zeitbeschränkung und ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten auf allen öffentlichen Plätzen (auch an sogenannten "jugendgefährdenden Orten") sowie in Kinos, Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen aufhalten.

  • Altersbeschränkungen

Alle Kino-, Videofilme und Videospiele dürfen gekauft und genutzt werden.

  • Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis darf ab jetzt in den Klassen A (bei stufenweisem Zugang), B, C, C1, CE und C1E erworben werden.

  • Rauchen und Alkoholkonsum

Wer volljährig ist, darf alle alkoholischen Getränke sowie Tabakwaren kaufen und konsumieren.

  • Wahlrecht

Mit der Volljährigkeit tritt auch das Wahlrecht ein. Ab jetzt haben Jugendliche das aktive und passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht besagt, dass der Jugendliche wählen darf. Mit dem passiven Wahlrecht darf man sich selbst für Gemeinde- oder Stadtrat, Kreistag, Landtag und Bundestag sowie für den Betriebs- und Personalrat zur Wahl stellen.

  • Heiraten

Volljährige Jugendliche sind ehemündig, das heißt, sie können heiraten.

  • Geschäftsfähigkeit

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die volle Geschäftsfähigkeit, das heißt, Kauf-, Miet- oder Kreditverträge können selbständig abgeschlossen werden.

  • Prozessfähigkeit

Prozesshandlungen können selbst oder durch selbst bestellte Vertreter wirksam vorgenommen und entgegengenommen werden.

  • Volle Deliktsfähigkeit

Mit der Volljährigkeit tritt auch die volle Deliktsfähigkeit ein, das heißt, dass junge Erwachsene für von ihnen angerichtete Schäden selbst verantwortlich sind und in allen vom Gesetz vorgesehenen Fällen in vollem Umfang Schadenersatz leisten müssen.

  • Volle Testierfähigkeit

Die volle Testierfähigkeit beinhaltet die Fähigkeit, auch ein eigenhändiges Testament errichten zu dürfen.

… ab dem 21. Lebensjahr

  • Strafmündigkeit

Junge Erwachsene sind mit Vollendung des 21. Lebensjahres voll strafmündig. Im Falle einer Gerichtsverhandlung gilt für sie Erwachsenenstrafrecht. Vom 18. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres kann unter Umständen auch das Jugendstrafrecht gelten. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts.

  • Fahrerlaubnis

Der Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE und D1E ist ab jetzt möglich. Der Direkteinstieg zum Erwerb der Führerscheinklasse A ist ab 24 Jahren möglich.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 28.11.2024