Kindertagesbetreuung

Inhalte aus AMT24

Wenn Ihr Baby sechs Monate alt geworden ist, können Sie es einer Kinderkrippe anvertrauen. Im Ausnahmefall ist das schon nach Ablauf des Mutterschutzes möglich; einzelne Einrichtungen verfügen über die Erlaubnis, Kinder ab dem Alter von acht Wochen zu betreuen.

Damit Sie unbesorgt Ihren beruflichen und vielfältigen anderen Verpflichtungen nachkommen können, stehen Ihnen auch die Angebote von Tagesmüttern und -vätern zur Verfügung.

Lesen Sie auch

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024