Freie Berufe: Tierärzte
Inhalte aus AMT24
Ausübung des Tierarztberufes
Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten. Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab.
Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
Hinweis: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.
- Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Zur freiberuflichen Ausübung des Berufes der Tierärztin oder des Tierarztes müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen. Des Weiteren müssen Sie mit Ihrer Anzeige die Approbation als Tierärztin beziehungsweise Tierarzt nachweisen.
Mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Tierärztin oder Tierarzt verpflichten Sie sich außerdem im Rahmen der Pflichtmitgliedschaft bei der Sächsischen Landestierärztekammer, sich beständig fortzubilden (§ 3 Absatz 4 der Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer – Besondere Berufspflichten).
- Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer
Sächsische Landestierärztekammer
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24 Leistung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 19.03.2024