Keinen Ärger mit der Nachbarschaft!
Inhalte aus AMT24
Wenn Menschen mit unterschiedlichen Lebensansichten und Gewohnheiten aufeinander treffen, können mitunter Konflikte entstehen. Damit das Leben mit dem Nachbarn* dennoch annehmbar bleibt, gibt es bestimmte Vorschriften, die das Miteinander regeln und erleichtern sollen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
"Immer dieser Lärm!"
Rasenmäher, Laubsauger, Kinder, Partys – das kann manchem Nachbar einmal zu laut werden. Um Streit zu vermeiden, sollten die täglichen Ruhezeiten während der Nacht, über Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen eingehalten werden. Ruhezeiten für die Nachbarschaft ergeben sich insbesondere aus Polizeiverordnungen, über die die Stadt- und Gemeindeverwaltungen Auskunft geben. Aber auch in Mietverträgen und Hausordnungen können Ruhezeiten geregelt sein.
"Sie pflanzen auf meinem Grundstück!"
Am häufigsten entstehen Konflikte zwischen Hauseigentümern, wenn es um Grundstücksfragen geht, zum Beispiel wenn ein Nachbar sein Grundstück einzäunen oder einen Baum pflanzen möchte. Das Sächsische Nachbarrechtsgesetz sieht dafür verschiedene Reglungen vor.
So beträgt der Grenzabstand – innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen – für
- Bäume, Sträucher und Hecken bis zu einer Höhe von zwei Metern mindestens einen halben Meter,
- bei Pflanzen mit einer Höhe von über zwei Metern mindestens zwei Meter.
Außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen ist ein Pflanzabstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
Was tun bei Streitigkeiten?
Lassen sich Streitigkeiten mit dem Nachbar nicht durch ein Gespräch klären, gibt es die Möglichkeit, einen außergerichtlichen Schlichtungsversuch zu unternehmen. Dabei können Sie sich an eine der über 300 Schiedsstellen in Sachsen wenden.
Kann durch eine Schiedsstelle keine Lösung des Konflikts herbeigeführt werden, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Lesen Sie auch
- Anwaltssuche
Rechtanwaltskammer Sachsen
Wichtige Rechtsvorschriften im Nachbarschaftsrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die §§ 903 bis 924 des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten grundlegende Vorschriften, die das Verhältnis der Nachbarn zueinander betreffen. - Sächsisches Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG)
Das Bürgerliche Gesetzbuch wird in Sachsen durch das Sächsische Nachbarrechtsgesetz ergänzt.
Broschüren des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
- Nachbarrecht in Sachsen
Diese Broschüre bietet eine anschauliche Einführung in die wichtigsten nachbarschaftsrechtlichen Regelungen. Bei ernsten Meinungsverschiedenheiten kann sie kundigen Rechtsrat selbstverständlich nicht ersetzen. Eine Einigung "über den Zaun" ist zudem immer noch der beste Weg. - Schlichten ist besser als Richten
Wenn zwei Menschen ihre Meinungsverschiedenheit nicht allein beilegen können, ist die Einschaltung einer gemeindlichen Schiedsstelle sinnvoll. Nicht jeder Streit muss vor Gericht ausgetragen werden, sondern kann auch durch eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter gelöst werden. Die Broschüre klärt über die Tätigkeitsbereiche und das Verfahren auf. - Sächsischer Rechtswegweiser
Einen Überblick über die Gerichtsorganisation und die einzelnen Verfahren erhalten Sie in dieser Broschüre. Außerdem will der Rechtswegweiser dazu beitragen, gerichtlichen Streit zu vermeiden. - Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Geldmangel darf Sie nicht daran hindern, Ihr Recht durchzusetzen oder zu verteidigen. Beratungs- und Prozesskostenhilfe sollen daher einkommensschwachen Bevölkerungsschichten die Wahrnehmung ihrer Rechte ermöglichen und erleichtern. Verschaffen Sie sich in dieser Broschüre einen Überblick über die Einzelheiten.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 28.11.2024