Wert einer Immobilie

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Die Feststellung des Verkehrswertes (Marktwert) eines bebauten oder unbebauten Grundstücks kann aus den verschiedensten Anlässen sinnvoll sein, beispielsweise weil das Grundstück verkauft werden soll oder weil es für eine Vermögensauseinandersetzung erforderlich ist.

Verkehrswert

Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Ausschluss aller für den Markt nicht charakteristischen Umstände und Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Begriff des Verkehrswerts ist im Baugesetzbuch definiert.

Er unterscheidet sich von den steuerlichen Grundlagenwerten, die nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes gesondert durch die Finanzämter festgestellt werden, wie zum Beispiel dem Einheitswert für inländischen Grundbesitz oder dem Grundbesitzwert als Grundlage für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Verkehrswertermittlungen werden in Sachsen durch die bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten gebildeten Gutachterausschüsse sowie durch freie Sachverständige und andere Stellen auf Antrag durchgeführt.

Kaufpreissammlung zur Wertermittlung

Der Gutachterausschuss führt eine so genannte Kaufpreissammlung. Diese enthält die Ergebnisse der Auswertung sämtlicher Kaufverträge und anderer Urkunden über Eigentumsübertragungen und dient der Ermittlung der wertbestimmenden Faktoren.

Bodenrichtwerte

Die Kaufpreissammlung ist zugleich auch Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen alle zwei Jahre unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands (zum Beispiel baureifes Land, land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche) flächendeckend zu ermitteln und in Bodenrichtwertkarten einzutragen.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter Grundstücksfläche für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Sie sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.

Weiterführende Informationen

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erstellen auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie den Rechten an Grundstücken. Sie erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte und aus der Kaufpreissammlung.

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Freigabevermerk

Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN). 27.01.2023