Entbindung

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Entbindung in einem Krankenhaus

Im Krankenhaus stehen Ihnen neben der Hebamme bei Bedarf ein Arzt oder eine Ärztin und ein Kinderarzt oder eine Kinderärztin zur Verfügung.

Sie sollten sich rechtzeitig im Krankenhaus Ihrer Wahl anmelden, damit Ihnen ein Bett für die Geburt reserviert werden kann. Gleichzeitig sollten Sie sich auch erkundigen, was Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes benötigen.

Nach der Entbindung verbringen Sie mit Ihrem Baby noch einige Tage auf der Wöchnerinnenstation. Wieder zu Hause können Sie noch mehrere Wochen lang durch eine Hebamme betreut und beraten werden.

Tipp: Viele Krankenhäuser bieten Informationsabende und -broschüren über ihre Entbindungsstation an. Dort können Sie sich über Schwangerenbetreuung, Geburtsvorbereitungskurse, Entbindungsmethoden und den Kreißsaal informieren und sich dann für ein Krankenhaus entscheiden. Im Online-Krankenhausregister der Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. können Sie sich einen Überblick über Leistungen und Service der Kliniken verschaffen und eine Auswahl treffen:

Ambulante Entbindung

Eine ambulante Entbindung bedeutet, dass Sie im Krankenhaus oder in einer Hebammenpraxis durch eine Hebamme entbunden werden und bereits nach wenigen Stunden mit Ihrem Kind nach Hause fahren können, sofern keine Komplikationen auftreten. Die ambulante Entbindung in einer Klinik bietet den Vorteil, dass im Falle einer Komplikation sofort ärtzliche Hilfe zur Stelle ist. Treten bei der Geburt in einer Hebammenpraxis oder einem Geburtshaus Komplikationen auf, so werden Sie sofort in eine Klinik verlegt.

Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin nachbetreut. Die Hebamme unterstützt und berät Sie nach der Entbindung mehrere Wochen lang, sofern Sie dies wünschen.

Hinweis: Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin.

Entbindung in einem Geburtshaus

Geburtshäuser bieten eine weitere Alternative zur Entbindung in einem Krankenhaus. Sie werden auf der Grundlage des Hebammengesetzes (HebG) als selbstständige Einrichtung betrieben. Im Geburtshaus werden Sie ständig durch ein und dieselbe Hebamme betreut. Falls ein Notfall auftreten sollte, werden Sie in ein Krankenhaus verlegt. Sie können selbst bestimmen, welche Art der Entbindung Sie wünschen. Die Hebammen geben Ihnen entsprechende Informationen und Empfehlungen. Über Geburtshäuser in Ihrer Region informieren Sie sich bitte in den jeweiligen Telefonbüchern und beim Netzwerk der Geburtshäuser:

Die Geburtshäuser bieten regelmäßig Informationstage an. Dort erhalten Sie konkrete Informationen und Auskünfte.

Entbindung in häuslicher Umgebung (Haus-/Heimgeburt)

Falls Sie sich für eine Hausgeburt entscheiden, suchen Sie sich eine Hebamme, die diese durchführt. Welche Hebammen für Hausgeburten zugelassen ist, erfahren Sie beispielsweise bei Ihrem Arzt. Die Hebamme wird Sie die ganze Schwangerschaft hindurch betreuen, sie leistet Geburtshilfe, überwacht die Nachgeburtsphase und führt die Erstversorgung des Kindes durch. Sie wird Ihnen auch beim ersten Stillen helfen und nach der Entbindung Hausbesuche machen, um Sie und Ihr Baby zu versorgen.

Sollten Probleme auftauchen, zieht Ihre Hebamme einen Arzt oder eine Ärztin hinzu oder überweist Sie in das Krankenhaus.

Eine Hebamme finden Sie beispielsweise über den Sächsischen Hebammenverband e. V. Wenn Sie eine Hebamme in einem anderen Bundesland suchen, können Sie sich daneben auch beim Deutschen Hebammenverband informieren:

Freigabevermerk

Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020