Kennzeichnung und Präsentation von Waren

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Ob Menge, Inhaltsstoff, Herkunft oder Produktionsstandard: Die Verbraucher interessiert nicht nur, woher ein Produkt kommt, sondern auch, was drin ist und wer es wo produziert hat.

Herkunftszeichen

In Sachsen wird zum Beispiel das Zeichen "Qualität – Direkt vom Hof" verwendet. Es kennzeichnet die Herkunft von Lebensmitteln, die von Höfen sächsischer Direktvermarkter stammen. Das deutschlandweite "Regionalfenster" ist ein Deklarationsfeld für die Herkunft der Hauptzutaten eines Produkts und des Verarbeitungsortes. Mit einem Blick auf die Verpackung kann der Verbraucher erkennen, wie "regional" ein Produkt ist.

Die Europäische Union regelt bestimmte Herkunftsbezeichnungen in Verbindung mit einer spezifischen Qualität beziehungsweise Herstellungsweise:

  • "geschützte geographische Angabe" (g. g. A.): Mindestens ein Stadium der Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung muss im Herkunftsgebiet stattgefunden haben. Beispiele: Lausitzer Leinöl, Meißner Fummel, Dresdner Christstollen®
  • "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g. U.): Die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses muss in einem bestimmten geographischen Gebiet und nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Beispiele: Altenburger Ziegenkäse, Allgäuer Emmentaler

Mengenpreise

  • Auszeichnung des Preises etwa je Kilogramm, Liter, Meter für Produkte ist europaweit vorgeschrieben.
  • Mengenpreise sind für lose und verpackte Lebensmittel vorgeschrieben.

Textilien

  • In der EU gilt ein Standardsystem für die Kennzeichnung der Zusammensetzung nach einzelnen Fasern.
  • Wäscheschilder müssen für alle Textilwaren den prozentualen Anteil der einzelnen Fasern nennen (Baumwolle, Polyester, Seide).

Umweltzeichen und Energieverbrauch

Das Europäische Umweltzeichen
  • kennzeichnet Konsumgüter, die sich durch besondere Umweltverträglichkeit und geringe Gesundheitsbelastung auszeichnen
  • energiesparende Haushaltsgeräte sind in der EU mit diesem Zeichen gekennzeichnet

Produktsicherheit

Die CE-Kennzeichnung
  • ist kein Gütesiegel,
  • wird zum Beispiel für Spielzeug und Haushaltsgeräte verwendet,
  • ist ein Hinweis darauf, dass Sicherheitsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft bei der Herstellung des betreffenden Produktes eingehalten wurden,
  • wird überwiegend vom Hersteller in Eigenverantwortung angebracht.
Das GS-Zeichen
  • steht für geprüfte Sicherheit,
  • beruht ausschließlich auf deutschen Recht,
  • darf nur vergeben werden, wenn ein verwendungsfertiges Produkt eine Baumusterprüfung durch eine Prüfstelle erfolgreich bestanden hat.

Hinweis: Der Hersteller bestätigt mit der Anbringung des GS-Zeichens, dass sein Produkt mit dem geprüften Baumuster übereinstimmt. Auf dem GS-Zeichen muss die Prüfstelle eindeutig erkennbar sein.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 03.04.2023