Arbeitsuche im Ausland

Inhalte aus AMT24

Neue Chancen im Ausland finden

Suchen Sie eine Arbeit im Ausland? Innerhalb der Europäischen Union gestaltet sich die Suche relativ leicht. Erfahren Sie in diesem Kapitel, wie und wo Sie nach einem Job suchen können und wer Ihnen dabei hilft, wie sie auch im Ausland finanzielle Unterstützung erhalten können und auf welche Dinge Sie außerdem achten sollten.

Informationsangebote rund um die Arbeitsuche im Ausland

European Employment Services (EURES)

European Employment Services (auf Englisch so viel wie "europäische Arbeitsvermittlung") bemühen sich, Arbeitsuchenden zu helfen, die im Ausland arbeiten wollen. Rund 700 EURES-Beraterinnen und -Berater vermitteln Informationen und Stellen über die Grenzen hinweg.

Fragen Sie in Deutschland in Ihrer Agentur für Arbeit nach, wer der richtige Ansprechpartner für Sie ist.

Bundesagentur für Arbeit

Wenn Sie eine Stelle im Ausland suchen, können Sie sich für Informationen auch an die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland wenden. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) berät Sie zu den Themen "Stellensuche", "Bewerbung" und vielen anderen.

Weiterbildung und Studium

Möglichkeiten zur Weiterbildung und zum Studieren innerhalb Europas bringt Ihnen die Plattform "PLOTEUS" näher. Ein Blick lohnt sich auch hier.

Europäische Kommission

Auf den Internetseiten der Kommission für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit finden Sie nützliche Informationen rund um das Thema "Arbeit". Außerdem hält das Internetangebot eine Liste aller nationalen Arbeitsverwaltungen für Sie bereit.

Die Informationen umfassen alle EU-Staaten, die EWR-Staaten (also außer den EU Staaten noch Norwegen, Island, Liechtenstein) und die Schweiz.

Auswärtiges Amt und Vereinte Nationen

Auch das Deutsche Auswärtige Amt und die Vereinten Nationen bieten Möglichkeiten des Einsatzes im Ausland – weltweit!

Auslandsvertretungen

Deutschland ist gut vernetzt: Mit Ihren Fragen zur Arbeit im Gastland können Sie sich auch an die jeweiligen Auslandsvertretungen in Deutschland oder an die deutsche Auslandsvertretung im Gastland wenden.

Auch ein Blick auf die Internetangebote der deutschen Auslandsvertretungen in dem jeweiligen Land kann sich lohnen. Kontaktadressen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Tipp: Viele Seiten im Internet beschäftigen sich mit dem Thema "Arbeitsuche im Ausland". Ein Blick lohnt sich beispielsweise auf Ihren Gewerkschaftsseiten oder den einschlägigen Internetforen und Seiten von Deutschen Gruppen im Ausland. Achten Sie darauf, dass Sie die Informationen überprüfen.

Aufenthaltsfrist zur Arbeitsuche, Arbeitserlaubnis

In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – also neben den EU-Ländern auch in Norwegen, Island und Liechtenstein – sowie in der Schweiz dürfen Sie sich bis zu drei Monate lang aufhalten und eine Arbeit suchen. Hierzu benötigen Sie nur Ihren gültigen Reisepass oder Ihren Personalausweis. 

Aufenthaltsdauer

Die Länge der Aufenthaltsfrist wurde noch nicht durch eine Gemeinschaftsbestimmung festgelegt, somit bestimmt jeder Mitgliedstaat selbst darüber. Erkundigen Sie sich darüber vorab bei den Behörden oder Auslandsvertretungen des jeweiligen Landes, in dem Sie arbeiten wollen.

Arbeitsgenehmigung

Eine Arbeitserlaubnis benötigen Sie nicht. In einigen Ländern dürfen Sie sogar bis zu sechs Monate nach einer Arbeit suchen. Prinzipiell haben Sie als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union das Recht, sich "ausreichend lange" zur Stellensuche in einem anderen EU-Land aufzuhalten.

Leistungen der Agentur für Arbeit

  • Erhalten Sie Arbeitslosengeld I, können Sie diese Leistungen auch weiterhin in den EU-Mitgliedsstaaten, den EWR-Staaten und der Schweiz für bis zu drei Monate beziehen. [...]Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe.
  • Wenn Sie sich auf Arbeitssuche ins Ausland begeben möchten, dann können Sie Ihre Leistungen bis zu drei Monate auch im Ausland empfangen. Haben Sie beispielsweise Recht auf Arbeitslosengeld von Deutschland, können Sie in der Schweiz nach einer Arbeit suchen und erhalten drei Monate Ihr Arbeitslosengeld aus Deutschland.

Arbeitslos in einem EU-Staat

Sind Sie in den EU-Mitgliedsstaaten, den EWR-Staaten oder der Schweiz beschäftigt, haben sie automatisch ein Aufenthaltsrecht von über drei Monaten. Werden Sie nach Ablauf von zwölf Monaten in Arbeitstätigkeit in Ihrem Gastland unfreiwillig arbeitslos, bleibt Ihr Aufenthaltsrecht erhalten. Werden Sie zuvor arbeitslos, haben Sie ein Aufenthaltsrecht von weiteren sechs Monaten.

Sie können sich bei allen Arbeitsämtern und Stellenvermittlungen der EU-Mitgliedstaaten als arbeitsuchend registrieren lassen und haben Anspruch auf die gleichen Hilfen wie einheimische Arbeitsuchende.

Achtung! Melden Sie sich in jedem Fall von Arbeitslosigkeit umgehend bei der Arbeitsverwaltung Ihres Gastlandes oder in Deutschland als arbeitslos. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Meldefristen.

Unterstützung für rückkehrende Fachkräfte nach Deutschland bietet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV).