Finanzielle Hilfen (Wohnen)

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Wohngeld

Wenn Sie Mieter*, Untermieter oder Nutzungsberechtigter von Wohnraum und bedürftig sind, können Sie Wohngeld in Form von Mietzuschuss beantragen. Als Eigentümer eines Eigenheims beziehungsweise einer Eigentumswohnung ist es möglich, einen Lastenzuschuss zu beantragen.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer sogenannten "belegungsgebundenen Mietwohnung" und wird gewährt, wenn das Haushaltseinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt.

Weitere Sozialleistungen

In einigen Sozialleistungen werden die Wohnkosten bei der Ermittlung der Unterstützung berücksichtigt.

Tipp: Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dies gilt auch für Empfänger von Blindenhilfe und für taubblinde Menschen. Für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis und in einigen anderen Konstellationen kommt eine Ermäßigung in Betracht. Zudem bietet die Telekom einen Sozialtarif an.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 22.12.2020