Generelle Aus- und Einfuhrbeschränkungen
Inhalte aus AMT24
Ausfuhrbestimmungen des Reiselandes beachten
Möchten Sie besondere Souvenirs aus Ihrem Urlaubsland mitbringen? Erkundigen Sie sich bereits vor der Reise, ob dies erlaubt ist. Neben den Einfuhrbestimmungen nach Deutschland müssen Sie auch die Ausfuhrbestimmungen Ihres Urlaubslandes beachten. [...]Besonders, wenn Sie Kulturgüter (beispielsweise Kunstgegenstände oder Antiquitäten) einführen möchten, sollten Sie vorsichtig sein, da es dafür in vielen Ländern Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote gibt.
Erkundigen Sie sich beim Zoll in Ihrem Urlaubsland über die geltenden Bestimmungen. Zudem lohnt sich ein Blick auf die Internetseiten der Vertretung des betreffenden Landes in Deutschland. Oft finden Sie hier die geltenden Bestimmungen oder zumindest Informationen über die Zollbehörden und die Ansprechpartner.
Einfuhrverbote und -beschränkungen bei der Einreise nach Deutschland
Zum Schutz der Bevölkerung, der Umwelt, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der internationalen Sicherheit dürfen nicht alle Waren uneingeschränkt nach Deutschland eingeführt (und aus Deutschland ausgeführt) werden. Für einige Produkte gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.
Wenn Sie Waren einführen möchten, die Verboten und Beschränkungen unterliegen oder für die Einfuhrgenehmigungen notwendig sind, müssen Sie diese bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland schriftlich bei den Zollbehörden anmelden.
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Freigabevermerk
Hauptzollamt Dresden. 06.06.2016