Gesundheitsschäden – Entschädigung und Hilfe

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Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers einzustehen hat, für den besteht das Recht auf Heil- und Krankenbehandlung sowie auf eine angemessene wirtschaftliche Versorgung. Dies gilt auch für die Hinterbliebenen eines Beschädigten.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 29.07.2020