Wie versichere ich mich richtig?

Inhalte aus AMT24

Sachsens Bürger* tragen eine hohes Maß an Eigenverantwortung bei der persönlichen Absicherung gegen Naturkatastrophen. Wer sich in Sachsen nicht ausreichend versichert, obwohl ein Versicherungsschutz möglich wäre und wer vorgeschriebene bauliche Maßnahmen zur Absicherung nicht ergriffen hat, erhält von staatlicher Seite keine Unterstützung im Schadensfall.  [...]Etwa 98,5 Prozent der Gebäude in Deutschland können mit Standardprodukten der deutschen Versicherungswirtschaft versichert werden.

Will eine Versicherung bei Ihnen ein Risiko nicht übernehmen, sollten Sie auf jeden Fall nachhaken oder bei weiteren Unternehmen nach dem gewünschten Versicherungsschutz fragen. Auch wenn Ihre Anfrage in den letzten Jahren bereits abgelehnt wurde, sollten Sie jetzt wieder aktiv werden.

Ist es Ihnen nicht möglich, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, sollten Sie die Ablehnungen schriftlich verlangen und gut aufbewahren. Sie benötigen diese Nachweise, falls Sie im Schadensfall staatliche Hilfe in Form eines zinsvergünstigten Kredits beantragen wollen.

Wichtig: Damit Ihr Besitz überhaupt versichert werden kann, müssen Sie Vorsorge getroffen haben, Schaden so weit wie möglich zu verhüten oder wenigstens zu mindern. Das gilt sowohl für Hausbesitzer als auch für Mieter.

Versicherungen

Das wichtigste Hab und Gut vieler Menschen sind ihre eigenen vier Wände.   [...]Wenn Sie ein Haus besitzen, benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung. Den Inhalt Ihrer Wohnung versichern Sie mit einer Hausratversicherung. Diese kann unter anderem auch Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdecken.

Komplett ist Ihr Schutz jedoch erst durch eine erweiterte Versicherung gegen Naturgefahren, die sogenannte Elementarschadenversicherung.

Elementarschadenversicherung

Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung sind nur mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Eine normale Hausratversicherung zahlt in diesem Fall nichts. Denken Sie daran, dass auch Starkregen zu Überschwemmungen führen kann, die Ihr Hab und Gut gefährden.

Deshalb sollten Sie unbedingt das Risiko für Ihren Besitz prüfen und gegebenenfalls eine Elementarschadenversicherung (auch als Zusatz zur Hausratversicherung möglich) abschließen.

Hausratversicherung

Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Einrichtung und Besitztümer in Ihrer Wohnung ab. Auch wenn Sie glauben, der Wert Ihrer Wohnungseinrichtung sei eher gering, kann ein Totalschaden, zum Beispiel verursacht durch ein Feuer, schnell teuer werden. Die Hausratversicherung springt auch ein, wenn nach einem Rohrbruch die Wohnung unter Wasser steht, ein Sturm ein Fenster aufsprengt und Einrichtung und Technik beschädigt wird sowie bei Einbruch und Diebstahl.

Eine Hausratversicherung übernimmt im Allgemeinen den finanziellen Schaden bei:

  • Feuer, Blitz und Explosion
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasserschaden
  • Sturm und Hagel

Viele Versicherer bieten – mit oder ohne Zuschlag – neben diesen Standards weitere Vertragselemente an. So zahlen sie in bestimmtem Umfang beispielsweise auch bei Diebstahl von Gartenmöbeln, oder wenn Wäsche von der Leine gestohlen wird. Daneben sind auch Erweiterungen über sogenannte Haus- und Wohnungsschutzbriefe möglich. Hier können zum Beispiel Dienstleistungen versichert werden, wie Schlüsselnotdienst oder Kinderbetreuung im Notfall.

Wenn eine Absicherung gegen Überspannungsschäden nicht bereits in der Hausratversicherung enthalten ist, sollten Sie einen entsprechenden Zusatz vereinbaren. Auch wenn ein Blitz nicht in Ihrem Haus einschlägt, kann er durch Überspannung in der Stromleitung Ihre technischen Geräte wie Computer und Stereoanlage beschädigen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Lesen Sie auch

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 18.06.2021