Kfz-Steuer
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Wenn Sie ein motorisiertes Fahrzeug halten und dieses auf öffentlichen Straßen bewegen, müssen Sie Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet, wenn das Fahrzeug nicht mehr auf Sie zugelassen ist. Wer sein Auto verkauft, muss darüber unverzüglich die Zulassungsbehörde informieren. Diese übermittelt die Daten anschließend automatisiert zur Aktualisierung an das zuständige Hauptzollamt.
Änderung der Steuerzuständigkeit
Zum 02.05.2014 wechselte die Zuständigkeit zur Bundeszollbehörde. Die Finanzämter haben keine Möglichkeit mehr, Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zu beantworten, da sämtliche Daten und Unterlagen an den Zoll übergeben werden. Bitte wenden Sie sich deshalb in allen Angelegenheiten zur Kfz-Steuer ausschließlich an das für Sie zuständige Hauptzollamt. Ansprechpartner stehen Ihnen auch in den Kontaktstellen vor Ort zur Verfügung:
Tipp: Auskunft zur Kraftfahrzeugsteuer erteilt Ihnen die Zollbehörde auch über diese Servicekontakte:
zentrale Telefonnummer +49 351 44834-550
E-Mail info.kraftst(at)zoll.de
Für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel oder das Außer-Betrieb-Setzen von Fahrzeugen bleiben wie bisher die örtlichen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden zuständig.
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- Fahrzeugverkauf, Fahrzeugabmeldung
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 21.12.2022