Beschäftigung von Flüchtlingen - Linksammlung

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Für die erfolgreiche Integration von Asylbewerbern ist es unerlässlich, den geflüchteten Menschen einen geregelten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Neben der Anerkennung von Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüssen gehört dazu auch, die Potenziale von geflüchteten Menschen zu erkennen und deutschen Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, ausländische Arbeitskräfte einzustellen.

Beschäftigung von Flüchtlingen – Informationen für Arbeitgeber

Offizielle Informationsseiten des Freistaates Sachsen zum Thema Asyl

Publikationen

Lesen Sie auch

  • Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende (nicht EU/EWR)
  • Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
  • Fahrerlaubnis, Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis
  • Legalisation und Apostille für Urkunden aus dem Ausland
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Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 03.08.2021