Lotteriesteuer

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Wenn Sie in Deutschland eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung veranstalten, müssen Sie Lotteriesteuer abführen. Besteuert wird das geleistete Teilnahmeentgelt, also der von der Spielerin oder vom Spieler zur Teilnahme geleistete Lospreis zuzüglich möglicher vom Veranstalter festgelegter Gebühren. Die Lotteriesteuer beträgt 20 Prozent des geleisteten Teilnahmeentgelts abzüglich der Lotteriesteuer. Lotterien und Ausspielungen sind bei der Steuerbehörde anzuzeigen und die Lotteriesteuer ist anzumelden. Im Freistaat Sachsen nimmt das Finanzamt Chemnitz-Mitte alle Anzeigen und Steueranmeldungen entgegen.

Darüber hinaus müssen kleine Lotterien und Ausspielungen beim Ordnungsamt angezeigt werden, größere bedürfen der Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 21.12.2022