Namensänderung bei Banken und Versicherungen
Inhalte aus AMT24
Um etwaige Nachteile zu vermeiden, sollten Sie Ihren neuen Namen schnellstmöglich den Banken, bei denen Sie ein Konto oder Depot besitzen sowie den Versicherungsgesellschaften, mit denen Sie Verträge abgeschlossen haben, mitteilen.
In der Regel wird das Unternehmen einen Nachweis über die Namensänderung verlangen, zum Beispiel den neu ausgestellten Personalausweis mit aktuellem Namen.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 11.10.2022