Kommunalwahlen
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Der Begriff "Kommunalwahlen" bezeichnet zusammenfassend die Wahlen:
- der Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte,
- der Gemeinde- bzw. Stadträte,
- der Kreistage,
- der Bürgermeister und
- der Landräte.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen sind die Städte, Gemeinden und Landkreise selbst verantwortlich. Lediglich die Wahlprüfung und die allgemein übliche rechtliche Beratung und Begleitung liegt in den Händen der Rechtsaufsichtsbehörden.
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 10.05.2024