Handel
Inhalte aus AMT24
Wenn Sie ein Handelsunternehmen gründen wollen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
Als umfassende Informations- und Beratungsstellen stehen Ihnen vor allem die Industrie- und Handelskammern (IHK) zur Verfügung, um für Sie als Existenzgründer oder Existenzgründerin in der Handelsbranche die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Grundwissen zur Existenzgründung im Einzelhandel vermittelt die Broschüre "Selbständig im Einzelhandel – eine neue Zukunft", die Sie in jeder Geschäftsstelle des Handelsverbandes Sachsen erhalten oder dort bestellen können.
Handel in Sachsen
Der Handel ist ein Teilbereich des Dienstleistungssektors. Laut europäischer Systematik der Wirtschaftszweige zählen Einzel- und Großhandel, Handelsvermittler, Kraftfahrzeug-Handelsbetriebe, Werkstätten und Tankstellen sowie Reparaturbetriebe für Gebrauchsgüter zur Handelsbranche.
Der Handel (einschließlich Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern) trägt in Sachsen mit 8,7 Prozent zu der gesamten Bruttowertschöpfung bei. Rund 255.000 Erwerbstätige sind im Handel tätig.
Strukturwandel im Einzelhandel
In den vergangenen Jahren hat sich im Einzelhandel ein erheblicher Strukturwandel vollzogen. Zu verzeichnen sind eine Verstärkung des Wettbewerbs bei gleichzeitiger Konsumzurückhaltung, die Reduzierung der Gewinnmargen, eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten, mehr Engagement deutscher Firmen im Ausland und eine Zunahme an ausländischen Unternehmen auf dem deutschen Markt, um nur einige Tendenzen zu nennen.
Dennoch konnte sich der mittelständische Einzelhandel – durch Spezialisierung, persönliche Beratung, besseren Service für die Kunden und gemeinsame Marketingmaßnahmen – gegen die Konkurrenz der Großbetriebe behaupten.
In Sachsen arbeiten rund 94 Prozent der im Handel Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen.
Nähere Informationen:
- Handelsverband Deutschland
Einzelhandelsportal mit Links zu den Fachverbänden einzelner Sparten
Verwandtes Thema:
- Dienstleistungen
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Existenzgründung in besonderen Handelssparten
Für bestimmte Sparten des Handels gelten besondere Bedingungen. Dazu zählt zum Beispiel der Handel mit Produkten wie Computer, frei verkäuflichen Arzneimitteln, Kraftfahrzeugen, Schmuck, Teppichen oder Waffen.
Wenn Sie sich für eine Existenzgründung in diesen Bereichen interessieren, wechseln Sie bitte zum Kapitel "Gewerbliche Tätigkeit anmelden". Dort informieren wir Sie über die Voraussetzungen zum Ausüben erlaubnispflichtiger und überwachungsbedürftiger Gewerbe.
Mehr zu diesem Thema:
- Gewerbliche Tätigkeit anmelden
- Erlaubnispflichtige Gewerbe
- Überwachungsbedürftige Gewerbe
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Versandhandel
Einen Überblick zum Thema Versandhandel (auch "Distanzhandel") gibt der Bundesverband des deutschen Versandhandels (BVH). In diesem Handelsbereich werden rund sechs Prozent des gesamten Einzelhandelsumsatzes in Deutschland erwirtschaftet. Innerhalb des Versandhandels entfallen rund 20 Prozent des Umsatzes auf den so genannten E-Commerce, den Verkauf per Internet.
Zum Thema E-Business können Sie sich unter anderem in den nachstehend genannten Portalen informieren:
Wirtschaftsverbände
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) vertritt die Interessen unter anderem von Handelsvertretungen, Handelsagenturen und Handelsmaklern. Der CDH bietet auf seinen Internetseiten Tipps für Existenzgründer:
- Existenzgründer
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH)
Groß- und Außenhandel
Im Bereich des Großhandels erhalten Sie Informationen und Beratung beim Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) beziehungsweise beim Landesverband des Sächsischen Groß- und Außenhandels.
- Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e. V.
- Sächsischer Landesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V.
Öffnungszeiten
Ausführliche Informationen zu den Ladenschlusszeiten finden Sie links in der Navigation; eine detaillierte Verfahrensbeschreibung zu Befreiungen von den Verboten des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage erhalten Sie nachfolgend:
- Befreiungen von den Verboten des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
Amt24-Leistung
Verbraucherschutz und fairer Handel
Die Äpfel sollen das wiegen, was der Obstverkäufer von der Waage abliest, der fertig verpackte Eiersalat auch wirklich aus dem bestehen, was das Etikett verspricht und der Heizöl-Tank die bezahlte Menge enthalten.
Zum Schutz der Verbraucher und als Garant für einen fairen Handel müssen Händler eine Reihe besonderer Bestimmungen beachten. Die genaue Kennzeichnung von Lebensmitteln gehört ebenso dazu wie die Pflicht, geeichte Gefäße und Messgeräte zu verwenden.
Lesen Sie auch
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- Statistik und Berichtspflichten
- Eichung von Messgeräten
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Universität Köln - Kostenfreie Betriebsberatung
Handelsverband Sachsen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 31.03.2020