Namensänderung bei Versorgungsunternehmen

Inhalte aus AMT24

Hat sich Ihr Name geändert, können Sie die Änderung meistens formlos den Versorgungsunternehmen mitteilen. Größere Anbieter bieten dazu auch Online-Formulare im Internet an.

Mietwohnung

Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, ist in der Regel nur die Vermieterin oder der Vermieter bei den Versorgern für Fernwärme, Gas und Wasser der Vertragspartner, so dass Sie (außer Ihrem Vermieter) keine Änderungen mitzuteilen brauchen. Nur mit Ihrem Stromversorger besteht für Sie als Mieter ein Vertrag, den Sie ändern sollten.

Wohneigentum

Besitzen Sie eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim, sind Sie in der Regel direkter Vertragspartner der Versorgungsunternehmen. Teilen Sie daher den betreffenden Unternehmen selbst Ihren neuen Namen mit.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 11.10.2022