Reisefinanzen
Inhalte aus AMT24
Welche Geldmittel und wie viel Geld Sie auf Ihre Reise mitnehmen, sollten Sie von Dauer und Ziel Ihrer Reise abhängig machen.
Grundsätzlich haben Sie folgende Möglichkeiten:
Bargeld in Euro oder in der Landeswährung
- Vorteil: Bargeld wird überall, auch abseits der Touristenzentren, akzeptiert.
- Nachteil: Bargeld wird von Versicherungen bei Verlust oder Diebstahl in der Regel nicht ersetzt.
Kredit- oder Giro (EC)-Karten
- Vorteil: Sie erhalten immer den aktuellen Tageskurs der Fremdwährung und müssen keine großen Mengen an Bargeld mit sich führen.
- Nachteil: Für Bargeldabhebungen an Geldautomaten und bei Banken im Ausland werden mitunter hohe Gebühren erhoben. Besonders abseits der Touristenzentren gibt es oft keine Möglichkeit, Bargeld abzuheben beziehungsweise werden Kreditkarten nicht akzeptiert.
Empfehlenswert ist es, eine Kombination aus Bargeld, sowie Kredit- oder Giro-Karten auf die Reise mitzunehmen und die unterschiedlichen Zahlungsmittel auch getrennt voneinander zu verwahren. Auf diese Weise haben Sie, wenn Sie Ihre Kredit- oder Giro-Karte verlieren, immer noch die Möglichkeit, mit Bargeld zu bezahlen oder umgekehrt.
Tipp: Im Fall von Verlust oder Diebstahl sollten Sie Ihre Karten unverzüglich über den bundesweiten Sperrnotruf 116 116 (beziehungsweise über Ihre Hausbank oder Ihr Kreditkartenunternehmen) sperren lassen.
Sollten Sie in eine Notlage kommen und Ihre vorhandenen finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, können Sie sich an die deutsche Vertretungsbehörde vor Ort wenden. Nähere Informationen zu deren Hilfsmöglichkeiten lesen Sie hier:
- Probleme und Hilfen unterwegs
Amt24-Informationen
Was muss ich beachten, wenn ich Bargeld auf die Reise mitnehme?
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über
- Wechselkurse für Fremdwährungen,
- ob es günstiger ist, das Geld bereits in Deutschland oder erst im Urlaubsland wechseln zu lassen
- welche Gebühren für Kreditkartenzahlungen oder Abhebungen an Geldautomaten im Ausland anfallen
- ob das häufige Angebot am ausländischen Geldausgabeautomaten, den Abhebebetrag direkt in die Heimatwährung umzurechnen, nicht eine Kostenfalle ist
In welchen Ländern der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist und welche anderen Währungen in der EU verwendet werden, erfahren Sie unter:
- Unterwegs in Europa – Geld
Europäische Kommission
Beachten Sie, dass in vielen Ländern Einfuhrgrenzen von Fremd- und/oder Landeswährung gelten.
Wenn Sie von einem Land der Europäischen Union (EU) in ein Nicht-EU-Land beziehungsweise umgekehrt reisen und Barmittel im Wert von mehr als EUR 10.000 (dazu zählen neben Bargeld unter anderem auch Reiseschecks, Zahlungsanweisungen oder Aktien) mitführen, müssen Sie diese bei der für den Grenzübertritt zuständigen Grenzbehörde schriftlich anmelden.
Auch im innergemeinschaftlichen Verkehr werden Bargeldkontrollen durchgeführt. Auf Verlangen der Zollbeamtinnen oder Zollbeamten müssen Sie Barmittel, deren Gesamtwert EUR 10.000 übersteigt, mündlich anzeigen und angeben, woher das Geld stammt, wofür es verwendet werden soll und eventuell für wen Sie es transportieren.
Lesen Sie auch
- Bargeldverkehr: Anmeldepflicht beim Grenzübertritt zu Drittländern
- Bargeldverkehr: Anzeigepflicht beim Grenzübertritt zu Mitgliedstaaten der EU
Generalzolldirektion - Zollvorschriften bei der Rückkehr
Amt24-Informationen über Zollbestimmungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 03.04.2023