Pflegefall! Was nun?

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Was muss ich tun, wenn der Pflegefall eintritt?

  • Kontakt zur Pflegekasse der zu pflegenden Person aufnehmen (angesiedelt bei der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung)
  • Antrag bei der Pflegekasse auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit einreichen. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst Sachsen (MD) ein Gutachten zu erstellen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der MD kommt zu Ihnen.
  • Begutachtung durch den MD vorbereiten (gegebenenfalls Pflegetagebuch führen). Spätestens hier sollte der Hausarzt einbezogen werden.
  • Entscheidung über die Pflegeform (ambulant oder stationär) treffen. In dieser Phase müssen Sie klären, wie die Pflege sichergestellt wird. In Frage kommt:
    • Pflege durch Angehörige
    • Pflege durch Pflegedienst (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Angehörigen)
    • Unterbringung in einem Pflegeheim
  • Klärung der Kostenfrage: Wer zahlt was? Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil. Eigene Einkünfte und Vermögen sowie Unterhaltsleistungen von Angehörigen müssen eventuell eingesetzt werden. Gegebenenfalls zahlt auch die Sozialhilfe.
  • Vertretung der Pflege klären: Wer springt ein, wenn die häusliche Pflege wegen Urlaub oder Krankheit nicht erbracht werden kann?

Hinweis: Weitere Informationen finden Sie im Portal "Pflegenetz Sachsen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 05.09.2024