Pflegefall! Was nun?
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Was muss ich tun, wenn der Pflegefall eintritt?
- Kontakt zur Pflegekasse der zu pflegenden Person aufnehmen (angesiedelt bei der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung)
- Antrag bei der Pflegekasse auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit einreichen. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst Sachsen (MD) ein Gutachten zu erstellen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der MD kommt zu Ihnen.
- Begutachtung durch den MD vorbereiten (gegebenenfalls Pflegetagebuch führen). Spätestens hier sollte der Hausarzt einbezogen werden.
- Entscheidung über die Pflegeform (ambulant oder stationär) treffen. In dieser Phase müssen Sie klären, wie die Pflege sichergestellt wird. In Frage kommt:
- Pflege durch Angehörige
- Pflege durch Pflegedienst (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Angehörigen)
- Unterbringung in einem Pflegeheim
- Klärung der Kostenfrage: Wer zahlt was? Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil. Eigene Einkünfte und Vermögen sowie Unterhaltsleistungen von Angehörigen müssen eventuell eingesetzt werden. Gegebenenfalls zahlt auch die Sozialhilfe.
- Vertretung der Pflege klären: Wer springt ein, wenn die häusliche Pflege wegen Urlaub oder Krankheit nicht erbracht werden kann?
Hinweis: Weitere Informationen finden Sie im Portal "Pflegenetz Sachsen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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- Portal "Pflegenetz Sachsen"
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 05.09.2024