Gewerbezentralregister
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Für bestimmte Gewerbe verlangt die Verwaltungsbehörde einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, aus dem hervorgeht, ob eine juristische oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug ist zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sowohl bei erlaubnispflichtigen als auch überwachungsbedürftigen Gewerbetätigkeiten erforderlich.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 12.06.2024