Flugreisen
Inhalte aus AMT24
Reisedokumente
Reisegepäck
Sicherheitskontrollen am Flughafen
Reisekrank – was tun?
Beförderung von Tieren
Reisedokumente
Zum Check-In benötigen Sie ein gültiges Reisedokument (zum Beispiel einen Reisepass). Bei Reisen innerhalb des Schengenraums reicht auch ein Personalausweis. Dieser wird ebenfalls in einigen Nicht-Schengen-Ländern Europas als Reisedokument akzeptiert.
Zwischen den gesetzlichen Verpflichtungen und den verschiedenen Luftfahrtunternehmen kann es abweichende Bestimmungen bezüglich der mitzuführenden Reisedokumente geben. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen über die geltenden Beförderungsbestimmungen. Ausführliche Informationen darüber finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Achtung!
- Luftfahrtunternehmen können Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Mitnahme verweigern – sogar dann, wenn das Zielland die Einreise mit abgelaufenem Reisepass gestattet.
- Sollte Ihr Reisepass nicht mehr gültig sein, erkundigen Sie sich rechtzeitig bei dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen nach den geltenden Bestimmungen.
- Personalausweise müssen immer gültig sein, wenn sie als Reisedokument verwendet werden.
Bei Buchungen über Internet kann es sein, dass Sie sich über die bei der Buchung verwendete Kreditkarte ausweisen müssen.
Viele Fluggesellschaften bieten sogenannte "Self-Check-in"-Automaten an, bei denen Sie selbst Ihre Plätze wählen können und Ihre Bordkarte erhalten. Dabei müssen Sie sich durch das bei der Buchung angegebene Dokument (zum Beispiel Kreditkarte oder Reisepass) ausweisen. Davon unbenommen bleibt die Pflicht, entsprechende Identitätsdokumente mitzuführen.
Reisegepäck
Ihr Reisegepäck muss bestimmten Mengen-, Größen- oder Gewichtsvorgaben entsprechen. Diese können von Land zu Land beziehungsweise von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich sein. In der Regel gelten auch für Inlandsflüge und Flüge ins Ausland unterschiedliche Gewichtsbegrenzungen. Wie viel Ihr Gepäck wiegen darf, kann auch davon abhängen, ob Sie Economy Class oder Business Class fliegen.
Wenn Ihr Gepäck das zulässige Höchstgewicht überschreitet, müssen Sie in der Regel eine zusätzliche Gebühr pro Kilogramm oder Gepäckstück bezahlen. Erkundigen Sie sich direkt bei der Fluggesellschaft über die geltenden Gewichtsbeschränkungen und eventuelle Gebühren.
Hinweis: Manche Fluggesellschaften verlangen generell eine Gebühr pro mitgeführtem Gepäckstück.
Gefährliche Güter
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Gegenstände weder im aufgegebenen Reisegepäck noch im Handgepäck mitgenommen werden dürfen. Dazu zählen insbesondere Spreng- und Brandstoffe, Spreng- und Brandsätze einschließlich deren Bestandteile, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnischer Erzeugnisse sowie Waffen und Munition.
Handgepäck
Handgepäckstücke dürfen bestimmte Maße nicht überschreiten. Informieren Sie sich dazu bitte bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Bei Flügen in besonders kleinen Flugzeugen kann es vorkommen, dass Sie Gepäckstücke, die an sich als Handgepäck zugelassen wären, aus Platzgründen beim Einsteigen in das Flugzeug abgeben müssen.
Elektronische Geräte (zum Beispiel Mobiltelefone, Laptops) dürfen Sie gegebenenfalls an Bord eines Flugzeugs nicht benutzen. Während des Starts und der Landung ist die Verwendung solcher Geräte meist gänzlich untersagt. Informieren Sie sich im Zweifelsfall vor der Reise bei der jeweiligen Fluggesellschaft und beachten Sie die diesbezüglichen Durchsagen des Bordpersonals vor Flugbeginn.
- Gefährliche Güter
Für Handgepäck gelten bei Flügen strenge Sicherheitsbestimmungen. Verboten sind, wie im aufgegebenen Reisegepäck, insbesondere Spreng- und Brandstoffe, Spreng- und Brandsätze einschließlich deren Bestandteile, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnischer Erzeugnisse sowie Waffen und Munition.
Auch dürfen Sie keine Gegenstände mitführen, die als Stich-, Schnitt- oder Schlagwaffe gegen andere Menschen verwendet werden und dabei schwere Verletzungen hervorrufen können (zum Beispiel Messer und Scheren mit einer Klingenlänge über sechs Zentimeter, spitze oder scharfe Werkzeuge) oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs in sonstiger Weise gefährden.
Wenn Sie solche Gegenstände mit auf Ihre Reise nehmen wollen, müssen Sie diese im aufzugebenden Reisegepäck verstauen. Sollten Sie bestimmte Gegenstände zu gesundheitlichen Zwecken mitführen müssen (zum Beispiel ein Spritzbesteck für Diabetikerinnen und Diabetiker), wenden Sie sich bitte, bestenfalls mit einer ärztlichen Bescheinigung, an das Kontrollpersonal. - Flüssigkeiten, Aerosole und Gele
Besonders strenge Bestimmungen gelten für die Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (zum Beispiel Getränke, Deos, Sonnencremes, Zahnpasta) im Handgepäck. Einzelne Flüssigkeitsbehältnisse dürfen nicht größer als 100 Milliliter sein und müssen außerhalb des Handgepäcks in einem durchsichtigen und verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel zur Kontrolle vorgelegt werden. Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt.
Ausnahmen gibt es beispielsweise für Babynahrung oder Medikamente, die Sie während des Flugs benötigen, sowie für Getränke, die Sie im Abflugbereich erwerben.
Tipp: Sollten Ihnen Gegenstände bei der Handgepäckkontrolle abgewiesen werden, können Sie entweder versuchen
- diese noch am Check-In als Gepäck abzugeben oder
- am Flughafen in Verwahrung zu geben
Informieren Sie sich bei Ihrem Flughafen, ob ein derartiger Rücksende- oder Aufbewahrungsservice angeboten wird und welche Kosten entstehen.
Sondergepäck
Unter Sondergepäck fallen besonders große und unhandliche Gegenstände (zum Beispiel Sportgeräte, Schrankkoffer oder große Kunstgegenstände). Für die Beförderung von Sondergepäck entstehen in der Regel zusätzliche Kosten. Sondergepäck müssen Sie in den meisten Fällen bei eigens dafür eingerichteten Gepäckschaltern einchecken.
Was alles als Sondergepäck gilt, welche Einschränkungen es gibt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie Sondergepäck mitführen wollen, sollten Sie rechtzeitig vor der Reise bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragen. Teilweise ist eine vorherige Buchung des Sondergepäcks notwendig.
Sicherheitskontrollen am Flughafen
An der Kontrollstelle sind die mitgeführten Flüssigkeiten aus dem Handgepäck zu nehmen und dem Kontrollpersonal zur Röntgenkontrolle zu übergeben. Dasselbe gilt auch für Laptops und vergleichbare elektronische Geräte. Jacken und Mäntel müssen ausgezogen werden, um sie der Röntgenkontrolle zuführen zu können.
Zusätzlich zur Überprüfung des Handgepäcks findet auch eine Personenkontrolle mit Metalldetektor statt. Um ein rasches Passieren der Sicherheitskontrollen zu gewährleisten, sollten Sie bereits zuvor überprüfen, ob Sie Gegenstände in Ihren Hosentaschen oder am Körper tragen, die einen Alarm auslösen könnten (beispielsweise Münzen, Schlüsselbund, Armbanduhren etc.) und diese in die zur Verfügung gestellten Behälter legen. Diese werden dann gemeinsam mit Ihrem Handgepäck geröntgt.
Reisekrank – was tun?
Übelkeit und Erbrechen
Die Bewegungen des Flugzeugs, vor allem bei Turbulenzen, können bei Fluggästen, insbesondere bei Kindern Übelkeit und Erbrechen hervorrufen. Ursache für die Reiseübelkeit wie auch die Seekrankheit ist eine Überforderung des Gleichgewichtssinnes: Weil man die Ursachen der Bewegungen des Flugzeugs nicht mit den Augen verfolgen kann, kann das Gehirn diese Reize nicht zuordnen und das Gleichgewichtsorgan im Innenohr kommt "durcheinander".
Es gibt eine Vielzahl an Medikamenten, die einer Übelkeit auf Reisen vorbeugen oder die Symptome lindern können. Das Verhalten vor und während des Fluges ist ein weiterer Faktor. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Checkliste.
Wie kann ich einer Reisethrombose vorbeugen?
Langstreckenflüge erhöhen das Risiko einer Thrombose. Wenn Sie lange still sitzen müssen und sich kaum bewegen, können sich lebensgefährliche Blutgerinnsel bilden. Äußere Anzeichen dafür, dass Ihre Venen überfordert sind, sind Schwellungen in den Beinen. Besonders gefährdet sind Übergewichtige, Raucher, Menschen mit Venenerkrankungen (zum Beispiel Krampfadern), Frauen, die hormonelle Verhütungsmittel einnehmen, Schwangere, Tumorkranke und alle Patienten, die schon einmal eine Thrombose oder Embolie hatten.
Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt über Ihr persönliches Risiko und über notwendige Maßnahmen.
Beförderung von Tieren
Wenn Sie ein Tier auf eine Flugreise mitnehmen möchten, sollten Sie das bereits bei der Buchung bekanntgeben beziehungsweise sich so früh wie möglich bei Ihrer Fluggesellschaft darüber informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Tiere mitzunehmen und wie sie zu befördern sind.
Kleine Hunde und Katzen können Sie in der Regel in einem auslaufsicheren Transportbehälter im Passagierraum mitnehmen. Größere Tiere müssen im Frachtraum reisen. Die entsprechenden Transportcontainer müssen Sie selbst zur Verfügung stellen. Achten Sie dabei auf die geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
Für die Beförderung von Tieren fallen unterschiedlich hohe Gebühren an (beispielsweise verrechnen manche Fluggesellschaften Tiere wie Übergepäck). Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Fluggesellschaft, zum Beispiel auf deren Internetseiten.
Blindenhunde und Assistenzhunde
Spezielle Regelungen gibt es in den meisten Fällen für Blindenhunde und Assistenzhunde. Diese dürfen in der Regel gratis im Passagierraum mitreisen. Denken Sie jedoch daran, die Fluggesellschaft frühzeitig darüber zu informieren, dass Sie einen Bilden- und Assistenzhund mit sich führen. Beachten Sie auch die Impf- und Quarantänebestimmungen Ihres Reiselandes.
Hinweis: Beachten Sie, dass viele Länder die Einreise mit Tieren nur unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel gültige Tollwutimpfung, implantierter Chip) gestatten.
Lesen Sie auch
- Dokumente und Visa
Amt24-Informationen - Schengener Übereinkommen
Auswärtiges Amt
Verbotene Substanzen und Gegenstände
Reisevorbereitung
- Checkliste "Flüssigkeiten im Fluggepäck?"
- Checkliste "Gegen die Reiseübelkeit"
- Checkliste "Reisethrombose vorbeugen"
Amt24-Informationen
Reisen mit Tieren
- Regelungen für Reisen mit Haustieren innerhalb der EU
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 09.07.2024