Zu Hause einkaufen: Verträge im Fernabsatz

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Kataloge, Internet, Teleshopping – Einkaufen findet längst nicht mehr nur im Laden statt, sondern auch über Telefon und Internet. Bei jedem Kauf schließen Sie einen Vertrag ab. Um zu verhindern, dass unseriöse Anbieter* den Handel über Kommunikationsmittel zum Nachteil der Verbraucher betreiben, gibt es eine Reihe besonderer Regelungen.

Was Sie beachten sollten

Achten Sie darauf, dass Sie genau wissen, bei wem Sie kaufen oder eine Dienstleistung bestellen. Das Unternehmen darf seine Identität nicht geheim halten oder verschleiern. Außerdem muss der Händler bei Fernabsatzverträgen eine Reihe von Informationspflichten beachten.

Bei einem Fernabsatzvertrag erfolgen sowohl die Vertragsverhandlungen als auch der Vertragsschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems.

Fernkommunikationsmittel sind all jene, die die gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner nicht voraussetzen, zum Beispiel Briefe, Telefonate, E-Mails, Rundfunk und Telemedien.

Widerrufsrecht

Bei einer Bestellung über Fernkommunikationsmittel haben Sie in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Hinweise:

  • Die Kosten für die Rücksendung der Waren haben grundsätzlich Sie als Verbraucher zu tragen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anbieter Sie vor Vertragsschluss ordnungsgemäß hierüber informiert hat. Weiterhin wird es Unternehmen geben, die die Kosten der Rücksendung übernehmen – als Service für ihre Kunden.
  • Eine Ausnahme gilt, wenn die Waren bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in die Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, zum Beispiel bei einem Vertreterbesuch. Sind die Waren so beschaffen, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können, so ist der Unternehmer dazu verpflichtet, sie auf eigene Kosten abzuholen.

Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen. So können Sie es beispielsweise bei der Lieferung von Waren nicht geltend machen, die

  • auf Ihre Wünsche hin speziell angefertigt worden sind
  • schnell verderben können
  • deren Verfallsdatum überschritten werden würde.

Ebenfalls kein Widerrufsrecht haben Sie bei

  • Ton-, Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, wenn das Siegel entfernt wurde
  • Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten, mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen
  • Lieferung von versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Im Wesentlichen gelten bei Fernabsatzverträgen hinsichtlich des Widerrufsrechts die gleichen Ausführungen wie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023