Ausweisdokumente
Inhalte aus AMT24
Um die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu überschreiten, benötigen Sie grundsätzlich einen Reisepass. Oft genügt aber auch der Personalausweis, zum Beispiel bei EU-Staaten; in einigen Fällen ist aber auch ein Visum notwendig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Land gelten, welche Dokumente Sie zur Einreise und für Ihren Aufenthalt benötigen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gütig sein müssen.
- Reise- und Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt
Bei Reisen ins Ausland müssen sich auch Kinder unter 16 Jahren beim Grenzübertritt ausweisen. Dafür kommt bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass, ein eigener Reisepass oder ein eigener Personalausweis in Betracht.
Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt. Bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit, werden aber nicht mehr verlängert oder aktualisiert.
Wenn Sie für längere Zeit im Ausland leben, sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer Meldebehörde abzumelden. Für den Fall, dass Sie die Wohnung nicht endgültig verlassen, sondern sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, ist eine Abmeldung möglicherweise nicht zwingend erforderlich. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Absicht haben und auch die tatsächliche Möglichkeit besteht, die bestehende Wohnung wieder zu nutzen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Meldebehörde.
Änderungspflicht
Achten Sie darauf, dass Ihre deutschen Personaldokumente (Reisepass, Personalausweis) aktuelle Angaben enthalten und gültig sind, egal ob Sie reisen oder im Ausland wohnen. Ein Pass oder Personalausweis wird auch vor Ablauf der regulären Gültigkeitsdauer ungültig, wenn wesentliche Angaben, etwa der Familienname, nicht mehr zutreffen. Die Angaben zur Anschrift respektive zum Wohnort sind hiervon zwar ausgenommen, trotzdem sind Sie als Inhaber des Dokuments verpflichtet, dieses bei der zuständigen Ausweisbehörde vorzulegen, sobald eine Angabe unzutreffend geworden ist.
Für Staaten, die nicht Teil der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, gelten meist gesonderte Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich hier rechtzeitig bei den Auslandsvertretungen der entsprechenden Länder.
Wie Sie innerhalb Deutschlands vorgehen müssen, wenn Sie sich Ausweispapier ausstellen lassen oder Ihre Ausweispapier ändern wollen, erfahren Sie in den folgenden Verfahrensbeschreibungen.
Für Passangelegenheiten im Ausland sind die jeweiligen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig.
Kontakt:
- Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
Auswärtiges Amt
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 01.01.2024
Leistungen
- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen
- Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen
- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung)
- Reisepass ändern lassen (Wohnort)
- Kinderreisepass beantragen
- Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Personalausweis, Adresse ändern lassen