Versorgung von Zivildienstgeschädigten
Inhalte aus AMT24
Ehemalige Zivildienstleistende, die bei der Dienstverrichtung durch
- eine Tätigkeit,
- einen Unfall,
- einen Angriff
- oder in sonstiger Weise
eine gesundheitliche Schädigung erlitten und einen darauf beruhenden Schaden haben, können Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.
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Kommunaler Sozialverband Sachsen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 04.04.2024