Nach der Lehre ohne Job?
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Nach der Ausbildung findet sich nicht immer sofort ein Arbeitsplatz. Sobald absehbar ist, dass Sie nach der Ausbildung weder in Ihrem Ausbildungsbetrieb noch in einem anderen Unternehmen eine Arbeitsstelle in Aussicht haben, sollten Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend beziehungsweise arbeitslos melden.
Durch persönliche Beratungen und die gezielte Vermittlung wird Ihnen hier geholfen, so schnell wie möglich eine Arbeitsstelle zu bekommen. Außerdem sollten Sie beachten, dass Arbeitslosengeld, sofern Sie welches erhalten können, frühestens ab dem Tag Ihrer Meldung gezahlt wird. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.
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Freigabevermerk
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. 25.10.2022