Vereinsorgane

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Jeder Verein muss mindestens zwei Organe haben:

Weitere Vereinsorgane, wie beispielsweise ein Beirat, Kuratorium oder Präsidium, können durch die Satzung beliebig eingesetzt und mit eigenen Kompetenzen ausgestattet werden.

Die diesen Organen übertragenen Kompetenzen sind frei wählbar, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften, vor allem gegen die Vertretungsmacht des Vorstands, verstoßen wird.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 10.03.2026