Testamentsformen

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Es gibt folgende Testamentsformen, an die bestimmte Formerfordernisse gestellt werden:

Das eigenhändige und das öffentliche Testament werden auch als "ordentliche Testamente" bezeichnet.

Darüber hinaus können Ehepartner und Ehepartnerinnen beziehungsweise eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen ein gemeinschaftliches Testament errichten.

Tipp:

Es ist grundsätzlich ratsam, für die Testamentsgestaltung eine Beratung eines Rechtsanwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod zutreffend ermittelt werden kann.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023