Testamentsformen

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Es gibt folgende Testamentsformen, an die bestimmte Formerfordernisse gestellt werden:

Das eigenhändige und das öffentliche Testament werden auch als "ordentliche Testamente" bezeichnet.

Darüber hinaus können Ehepartner und Ehepartnerinnen beziehungsweise eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen ein gemeinschaftliches Testament errichten.

Tipp: Es ist grundsätzlich ratsam, für die Testamentsgestaltung eine Beratung eines Rechtsanwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod zutreffend ermittelt werden kann.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023