Kaufvertrag

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Kommt ein Kaufvertrag gemäß § 433 BGB zustande, verpflichtet sich der Käufer* den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Ware abzunehmen. Der Verkäufer wiederum ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache – frei von Sach- und Rechtsmängeln – zu verschaffen.

Hinweis: Beim Ratenkauf und beim Leasing gelten besondere Bedingungen, über die Sie sich vorab informieren sollten. Unter "Ratenkauf" und "Leasing" finden Sie zahlreiche Informationen zu den Besonderheiten dieser Vertragsformen.

Tipp: Sie möchten wissen, welche Rechte Sie als Kunde haben, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Waren kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen? Dann empfehlen wir Ihnen einen Blick in die anderen Kapitel der Lebenslage "Waren und Dienstleistungen".

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023