Mitarbeiter aus dem Ausland beschäftigen
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Wenn Ihr Unternehmen wächst und gedeiht und sie Verstärkung benötigen, werden Sie möglicherweise neue Mitarbeiter einstellen wollen. Die Bundesagentur für Arbeit hilft Ihnen bei der Suche. Ob Ihre Mitarbeiter aus dem Ausland eine Arbeitsgenehmigung brauchen, hängt von ihrer Staatsangehörigkeit ab.
Staatsagehörige aus den EU-Mitgliedstaaten, aus EWR-Staaten und der Schweiz genießen das Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit und benötigen keine Arbeitserlaubnis.
Staatsangehörige von Drittstaaten benötigen einen Aufenthaltstitel, der eine Beschäftigungserlaubnis beinhalten muss.
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Auswärtiges Amt
Freigabevermerk
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. 23.06.2020