Zahnärztliche Versorgung

Inhalte aus AMT24

Kontrolluntersuchungen

Gesunde Zähne wirken sich unmittelbar auf unser Wohlbefinden und auf die Gesundheit unseres Körpers aus. Die regelmäßige Kontrolle des Mundraumes ist auch deshalb unumgänglich, weil dadurch Zahnfleischerkrankungen, wie Parodontitis oder Tumorerkrankungen, rechtzeitig erkannt und behandelt werden können. Zahnärzte empfehlen zweimal im Jahr eine Kontrolluntersuchung.

Wer Angst vor einer Zahnbehandlung verspürt, sollte darüber unbedingt vor der Behandlung seinen Zahnarzt informieren. Der Zahnarzt wird jede Zahnbehandlung mit großem Einfühlungsvermögen möglichst schmerzarm oder sogar schmerzfrei gestalten.

Eine regelmäßige Pflege der Zähne ist die wichtigste Voraussetzung, um Zahnkrankheiten vorzubeugen. Mindestens zweimal täglich sollte sich jeder drei Minuten Zeit nehmen, seine Zähne sorgfältig zu reinigen.

Bonusheft

Ein Kontrollgang zum Zahnarzt lohnt sich langfristig auch finanziell, denn gesetzlich Krankenversicherte, die mindestens einmal jährlich eine Kontrolluntersuchung im Bonusheft dokumentieren können, erhalten einen bis zu 30 Prozent höheren Zuschuss zum Festzuschuss, wenn sie Zahnersatz benötigen.

Das Bonusheft ist bei Ihrem Zahnarzt erhältlich. Wer eine aufwändigere Versorgung als die gesetzlich vorgesehene medizinisch notwendige Versorgung wünscht, zum Beispiel anstatt einer Amalgamfüllung im Backenzahn eine Kunststofffüllung bevorzugt, sollte dies mit seinem Zahnarzt vor Beginn der Behandlung besprechen. In diesen Fällen schließt der Zahnarzt mit dem Versicherten eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung ab. Darin erklärt sich der Versicherte bereit, die Kosten für den bei der Behandlung anfallenden Mehraufwand selbst zu tragen.

Zahnersatz

Geht doch einmal ein Zahn verloren, muss er durch künstlichen Zahnersatz ersetzt werden.

Zum Zahnersatz zählen:

  • Kronen,
  • Prothesen und
  • Brücken.

Bevor es zur Zahnersatzbehandlung kommt, muss die Krankenkasse ihre Zustimmung gegeben haben. Dazu erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, in dem u.a. der Gebissbefund und die Behandlungsschritte aufgelistet sind:

  • Der Heil- und Kostenplan wird bei der Krankenkasse eingereicht.
  • Die Krankenkasse prüft die Notwendigkeit des Zahnersatzes und berechnet den Zuschuss für den Versicherten.
  • Die Krankenkassen bezahlen feste Zuschüsse, unabhängig davon für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden.
  • Einen Kostenanteil übernehmen Sie selbst. Auch für zusätzliche Leistungen, die von der notwendigen Versorgung abweichen, müssen Sie selbst zahlen.

Wer regelmäßig den Zahnarzt besucht, erhält einen höheren Festzuschuss. Wenn das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt ist, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent. Dieser Zuschuss kann bis 65 Prozent der Kosten der notwendigen Versorgung betragen. Aus diesen Gründen sollte auf die lückenlose Führung des Bonusheftes geachtet werden. Patienten mit geringerem Einkommen werden vom Eigenanteil befreit. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nur in Höhe der für die notwendige Versorgung anfallenden Kosten. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Härtefallregelungen beim Zahnersatz.

Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrem Zahnarzt, welche Leistung die Krankenkasse zahlt und welche nicht.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 13.04.2023