Sonstige Reiseversicherungen

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Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung

Sie haben langfristig eine teure Reise geplant, werden jedoch kurz vor Beginn krank und können die Reise nicht antreten? In diesem Fall müssen Sie Stornokosten bezahlen, die je nach Zeitpunkt der Stornierung unterschiedlich hoch sind.

Schließen Sie für solche Fälle eine Reiserücktrittsversicherung ab, die Ihnen die Stornokosten ersetzt. Sie können sich auch für den Fall, dass Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen und bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können, versichern lassen. 

Achtung! Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen zahlen jedoch nur, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurden und es für den Rücktritt oder Abbruch einen triftigen – in den Versicherungsbedingungen geregelten – Grund gibt (beispielsweise Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie). Informieren Sie sich vor Abschluss eines Vertrages genau über die Bedingungen, unter denen die Versicherung zahlt.

Informationen über bedarfsgerechte und preisgünstige Angebote gibt es bei der Stiftung Warentest oder der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 03.04.2023