Nach der Diagnose: planen und entscheiden

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Haben Sie die Diagnose Demenz beziehungsweise Morbus Alzheimer erhalten, dann ist es wichtig, dass Sie Entscheidungen für Ihre Zukunft treffen.

Wenn Sie rechtlich vorsorgen möchten, sollten Sie dies so schnell wie möglich tun. In der Regel müssen Sie geschäftsfähig sein, also Entscheidungen selbst treffen und Konsequenzen einschätzen können, um rechtlich vorzusorgen. Eine Möglichkeit stellt eine Vorsorgevollmacht dar, durch welche Sie einer oder mehreren Personen das Recht einräumen, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Für medizinische Maßnahmen und Eingriffe gilt: Auch wenn der Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist, gebietet sein Selbstbestimmungsrecht die Beachtung seiner Wünsche. Liegt keine klare, im Vorhinein getroffene Willensäußerung des Patienten vor, muss sein Vertreter (Vorsorgebevollmächtigter oder Betreuer) nach dem „mutmaßlichen Patientenwillen“ entscheiden. Die Feststellung des mutmaßlichen Willens eines anderen kann sehr schwer sein. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig mit diesen Fragen auseinandersetzen und versuchen, sich über Ihre eigenen Wertvorstellungen und Wünsche klar zu werden. Mit einer Patientenverfügung können Sie Vorsorge treffen und selbst festlegen, ob und welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Für die Diagnose und die Behandlung der Alzheimer-Krankheit kommt Ihre Krankenkasse auf. Jedoch ist es wichtig zu klären, wer die Kosten für die Betreuung und für die Pflege sowie der benötigten Hilfsmittel übernimmt. Je nach Krankheitsstadium und Pflegestufe stehen Ihnen bestimmte Leistungen der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse zu. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Sozialhilfe in Anspruch nehmen.

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Freigabevermerk

Landesinitiative Demenz Sachsen e. V. Alzheimer Gesellschaft. 02.02.2023