Über den gesetzlichen Rahmen hinaus engagieren

Inhalte aus AMT24

Die gesetzlichen Regelungen schreiben Unternehmen Mutterschutzfristen und Elternzeit mit Kündigungsschutz vor. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigungen muss – selbst für Führungskräfte – laut Gesetzgeber Teilzeitarbeit möglich sein. Seit 01.07.2008 haben Beschäftigte außerdem Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht zur Pflege eines nahen Angehörigen gemäß Pflegezeitgesetz.

Darüber hinaus können auch Sie selbst etwas für die Familienadfreundlichkeit Ihres Unternehmens tun.

Was können Unternehmerinnen und Unternehmer über die gesetzliche Regelung hinaus tun?

Zeitgemäß sind:

  • flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit oder komprimierte Stunden bei unveränderter Arbeitsdauer
  • Jobsharing und Teamarbeit als Modelle einer flexiblen Arbeitsorganisation. Dazu zählt auch die freie Gestaltung und Verteilung von Arbeitsaufträgen.  [...]
  • Telearbeit
  • Informations- und Kommunikationspolitik, mit der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über familienfreundliche Maßnahmen des Unternehmens unterrichtet werden. Bei größeren Firmen sorgen Familienbeauftragte und/oder Infoletter und Intranet für den Informationsfluss.
  • Maßnahmen der Personalentwicklung für Beschäftigte in Elternzeit wie Beratung und Weiterbildung
  • Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen, zum Beispiel Zuschüsse zur Kinderbetreuung
  • Beratung zur Kinderbetreuung, betriebseigene Angebote

Das Spektrum einer familienfreundlichen Unternehmenspolitik ist breit, gerade wenn es darum geht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Pflege von Kindern und Angehörigen zu unterstützen. So bieten manche Arbeitgeber Eltern-Kind-Arbeitszimmer an, wenn das Kind einmal krank sein sollte und deshalb nicht in den Kindergarten gehen kann. Andere Unternehmen unterhalten einen firmeneigenen Kindergarten oder unterstützen kommunale Kindergärten oder Einrichtungen von freien Trägern, um Betreuungsplätze anbieten zu können.

Betriebskindergärten zahlen sich aus

Kinderbetreuung am Arbeitsort vermag nicht nur die Eltern, sondern auch das Unternehmen zu entlasten. Eine Unterstützung durch den Betrieb lohnt sich auch finanziell – in den ersten zwei Jahren lassen sich die Betriebskosten von Kindertagesstätten zur Hälfte über ein ESF-Förderprogramm finanzieren.

Informationen für Unternehmen und Personalverantwortliche

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020