Hochwassersicher bauen

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Niemand weiß, wann das nächste Hochwasser kommt, wie hoch es sein wird und welche Schäden es anrichtet. Das Ziel ist es also, durch eine angepasste Bauweise mit dem Hochwasser zu leben und das Gebäude so auszustatten, dass es möglichst unanfällig für Schäden ist.

Neubauten

Bei Neubauten in hochwassergefährdeten Gebieten sollten Sie auf Kellergeschosse verzichten und das Haus sogar als aufgeständerten Baukörper konzipieren, damit das Wasser ungehindert abfließen kann. Es ist auch möglich, das Kellergeschoss als so genannte "Weiße Wanne" auszubilden. Dabei werden die Bodenplatte und die Außenwände als geschlossene Wanne aus wasserundurchlässigem Beton hergestellt. Räume, die ganz oder teilweise unter der Hochwasserlinie liegen, sollten als überflutbare Überschwemmungsgeschosse geplant werden. Das heißt, diese Räume sind nicht zum ständigen Aufenthalt vorgesehen und Einrichtungsgegenstände lassen sich ohne größere Demontage ein- und ausräumen.

Ob ein Gebäude ein Hochwasser schadensfrei übersteht, hängt vor allem von den verwendeten Baumaterialien ab. Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebene "Hochwasserschutzfibel" führt (Bau-)Materialien auf und bewertet deren Widerstandsfähigkeit gegen Wassereinwirkung. Wie dem Hochwasser ausgesetzte Bauteile ausgebildet werden sollten, ist in dem in Rheinland-Pfalz veröffentlichten "Hochwasserhandbuch – Leben, Wohnen und Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten" beschrieben.

Achten Sie auch auf eine hochwassersichere technische Ausrüstung (zum Beispiel Heizung, Elektroinstallation), indem diese Anlagen möglichst in oberen Etagen installiert werden.

Altbauten

Bei Altbauten können hochwassergefährdete Gebäudeteile zur so genannten "Schwarzen Wanne" ausgebildet werden. Dabei werden Bitumen- oder Kunststoffbahnen als Außen- oder Innendichtung verwendet.

Bei Altbauten sind die Keller im Allgemeinen jedoch nicht so konzipiert, dass sie Wasserdruck aufnehmen können. Aus diesem Grund müssen Sie überflutete Keller und andere Räume kontrolliert abpumpen, um eine Einsturzgefahr zu vermeiden.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 18.06.2021