Partnerschaftsregister
Inhalte aus AMT24
Freiberuflich Tätige können sich zum Ausüben ihrer Berufe zu einer Partnerschaft zusammenschließen, die in das Partnerschaftsregister eingetragen wird.
Das von den Amtsgerichten geführte Partnerschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Aufgabe des Registers ist es, Rechtssicherheit zu schaffen (zum Beispiel für den Abschluss von Verträgen). Es beinhaltet daher Informationen über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse der Partnerschaften. Alle interessierten Personen können zu Informationszwecken beim Amtsgericht Einsicht in das Partnerschaftsregister nehmen oder eine Abschrift aus dem Partnerschaftsregister beantragen.
Dem Partnerschaftsregister sind unter anderem zu entnehmen:
- Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
- die Berufsbezeichnungen aller zur Partnerschaft gehörenden Berufe
- die an der Partnerschaft beteiligten Partner und Partnerinnen nebst Vertretungsbefugnis
- die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- die Auflösung der Partnerschaft
- das Erlöschen der Partnerschaft
Alle Neueintragungen und Änderungen (zum Beispiel Wechsel von Partnern und Partnerinnen sowie Löschungen) werden im Bundesanzeiger sowie in mindestens einem vom Gericht bezeichneten weiteren Blatt veröffentlicht.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023