Namensänderung beim Kabelnetzbetreiber
Inhalte aus AMT24
Eine Namensänderung müssen Sie Ihrem Kabelnetzbetreiber (TV/Radio) nur dann mitteilen, wenn Sie selbst Vertragspartnerin oder Vertragspartner sind. Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen und nur die Vermieterin oder der Vermieter einen Vertrag mit dem Betreiber hat, brauchen Sie sich nicht darum zu kümmern.
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In Sachsen gibt es eine Vielzahl von Kabelnetzbetreibern. Bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) finden Sie Übersichten über die von ihr zugelassenen Anbieter für Fernsehen und Hörfunk.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 03.03.2021