Einheitlicher Behördenruf 115

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Zentrale Rufnummern der Verwaltung

  • 115 (bundesweite Behördenrufnummer)
  • +49 3018-17-0 (Notrufnummer des Auswärtigen Amtes)

Einheitliche Behördennummer (bundesweit)

Über die bundesweit einheitliche Behördenrufnummer 115 erhalten Sie einen direkten Zugang zu Auskünften über Leistungen der Verwaltung. Kommunen, Länder und Bund haben sich dazu vernetzt und gestalten den D115-Verbund gemeinsam. Welche Verwaltungsebene, welche Behörde oder Dienststelle für das jeweilige Anliegen zuständig ist, spielt dabei praktisch keine Rolle mehr.

Serviceversprechen

Bei der 115 gilt ein bundesweites einheitliches Serviceversprechen:

  • Der 115 Service ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
  • 75 Prozent der 115-Anrufe werden innerhalb der ersten 30 Sekunden durch einen D115-Servicecenter-Mitarbeiter* angenommen.
  • 65 Prozent der 115-Anrufe werden beim ersten Kontakt beantwortet.

Können die Service-Mitarbeiter Ihre Anfrage nicht sofort beantworten, erhalten Sie während der Servicezeiten innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung – je nach Wunsch per Mail, Fax oder Rückruf.

Weitere Informationen:

Gebühren beim Anruf der Behördenrufnummer

Die einheitliche Behördennummer 115 ist seit April 2012 sowohl aus dem Festnetz als auch aus mehreren Mobilfunknetzen zum Ortstarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar.

Behördenauskunft ohne Worte: 115-Gebärdentelefon

Ziel des 115-Verbundes ist es, den 115-Zugang zu allgemeinen Informationen und Leistungen der öffentlichen Verwaltung möglichst allen Bürgern zur Verfügung zu stellen. Mit Hilfe des 115-Gebärdentelefons können auch gehörlose und hörbehinderte Menschen die einheitliche Behördennummer nutzen.

Auswärtiges Amt

Geraten Sie im Ausland in Schwierigkeiten, beispielsweise bei akuten Problemen mit den dortigen Behörden, erhalten Sie in dieser akuten Notsituation rund um die Uhr Hilfe durch das deutsche Auswärtige Amt über die

Zentrale Notrufnummer +49 3018-17-0.

Die Service-Mitarbeiter können Ihnen ärztliche Hilfe, einen Rechtsbeistand oder Dolmetscherdienste vermitteln. Die Kosten für diese Dienste müssen Sie allerdings selbst tragen. Im Falle einer Verhaftung kann Sie ein Konsularbeamter im Gefängnis besuchen und die Haftbedingungen überprüfen.

Falls Sie direkte Hilfe vor Ort benötigen, wenden Sie sich an die deutschen Auslandsvertretungen im jeweiligen Land. Existiert eine solche nicht, besteht die Möglichkeit, im selben Umfang die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu bemühen. Die Auslandsvertretungen können auf Ihren Wunsch hin Ihre Angehörigen auf offiziellem Weg verständigen und werden Ihnen so weit wie möglich mit Rat und Hilfe zur Seite stehen.

Sollten Sie Ihren Reisepass verloren haben, nehmen Sie ebenfalls Kontakt zur Auslandsvertretung auf, die Ihnen ein Ersatzdokument ausstellen kann. Dieses ist bis zur Rückkehr nach Deutschland gültig.

Für weniger dringliche Anliegen wenden Sie sich Montag bis Freitag, 09:00 bis 15:00 Uhr an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes unter

Tel. +49 3018-17-2000.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023