Förderungen für Familien
Inhalte aus AMT24
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende und Schüler
Das BAföG regelt die staatliche Ausbildungsförderung von Schülern* und Studierenden bei geringem Familieneinkommen.
Schüler erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss. Gefördert wird die Ausbildung an Abendschulen, an Schulen, die
- einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, sowie
- an den meisten sonstigen Schulen ab Klasse 10,
- wenn der Schüler verheiratet ist,
- ein Kind hat oder
- wegen der Entfernung nicht bei seinen Eltern wohnen kann.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Studierende erhalten die Ausbildungsförderung nur zur Hälfte als Zuschuss, im Übrigen als zinsloses Darlehen.
BAföG bei einem Auslandsaufenthalt
Schüler und Studierende, die im Rahmen ihrer Ausbildung eine Zeit im Ausland leben wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen durch das Auslands-BAföG gefördert werden.
Aufstiegsfortbildungsförderung ("Meister-BAföG")
Personen, die ihren Meister machen wollen, können durch die Aufstiegsfortbildungsförderung finanzielle Unterstützung erhalten. Ähnlich dem BAföG sieht das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für die berufliche Fortbildung eine Kombination aus zinsgünstigem Darlehen und Zuschuss vor.
Das Meister-BAföG ist besonders familienfreundlich:
- Eltern erhalten Unterhaltszuschläge für jedes Kind.
- Alleinerziehende bekommen einen Extra-Zuschuss für die Kinderbetreuung.
Bausparförderung
Bausparende mit niedrigem und mittlerem Einkommen können eine staatliche Wohnungsbauprämie erhalten. Die Bundesregierung fördert damit den Bau und Erwerb von Wohneigentum.
Förderung für Familienerholung
Einkommensschwache Familien können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für einen gemeinsamen Urlaub in Anspruch nehmen. Gefördert werden unterschiedliche Angebote der Familienfreizeit und -erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände in Deutschland.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 30.07.2024