Vereinbarungen und Hilfeplan

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Das Gesetz schreibt vor, dass mit der Unterbringung eines Pflegekindes in einer Familie ein Hilfeplan erstellt werden muss. Hier sind alle Vereinbarungen und Entwicklungen festzuhalten, welche die Unterbringung des Kindes betreffen. Der Hilfeplan beschreibt, was das Pflegekind braucht, was die Pflegeeltern leisten sollen, wie die Besuchskontakte der leiblichen Eltern gestaltet werden und gegebenenfalls welche weiteren Leistungen durch Dritte zu erbringen sind.

Bei der Aufstellung eines Hilfeplanes werden alle Betroffenen (Kinder/Jugendliche, Eltern, Pflegeeltern, Fachkräfte) am Entscheidungsprozess beteiligt. Er wird in regelmäßigen Abständen durch das Jugendamt im Zusammenwirken mit den Beteiligten auf die zu erreichenden Ziele überprüft und fortgeschrieben.

Der Hilfeplan ist ein Instrument der Kontrolle für das verantwortliche Jugendamt und ein Koordinierungsinstrument zwischen dem Jugendamt, der Herkunftsfamilie und der Pflegefamilie. Er gewährleistet, dass die Erwartungen und Vorstellungen der Familien und der eingeschalteten Institutionen für alle Beteiligten transparent gemacht werden.

Freigabevermerk

Sächsisches Landesjugendamt. 12.04.2023