Beratung

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Beratung und Unterstützung vor der Aufnahme eines Pflegekindes

Bereits im Vorfeld Ihrer Entscheidung, ob Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, stehen Ihnen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes und gegebenenfalls der freien Träger der Jugendhilfe beratend zur Seite. Diese bieten neben Informationsabenden und Gesprächen auch Seminare zur pädagogischen Unterstützung an.

Die Vermittlung des Pflegekindes in Ihre Familie und die Betreuung während des Pflegeverhältnisses wird ebenfalls durch das Jugendamt begleitet und unterstützt.

Beratung und Unterstützung während der Pflege

Wenn Sie ein Pflegekind aufgenommen haben, haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt. Dies gilt auch, wenn keine Jugendhilfeleistung gewährt werden sollte. Der Beratungsanspruch umfasst alle das Pflegeverhältnis betreffenden Angelegenheiten. Neben Fragen der Erziehung und Beziehungsgestaltung können auch rechtliche Themen Gegenstand der Unterstützung sein.

Im Einzelfall wird diese Beratungsleistung auch durch freie Träger im Auftrag des Jugendamtes erbracht – zum Beispiel durch Erziehungsberatungsstellen.

Pflegeeltern sollten in jedem Fall auch die angebotenen Fortbildungsangebote ihres Jugendamtes für sich nutzen.

Ergänzende Leistungen für die Pflegefamilie

Unter Berücksichtigung der Situation des Kindes und seines erzieherischen Bedarfs können die Pflegeeltern so genannte allgemeine Leistungen der Förderung der Erziehung in der Familie erhalten und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen.

Die ergänzende Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung ist als Bestandteil der zu gewährenden Hilfe, die der Förderung und Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen dient, in den Hilfeplan aufzunehmen.

Freigabevermerk

Sächsisches Landesjugendamt, mit freundlicher Unterstützung durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden. 12.04.2023