Lebensbedarf sichern: Recht auf Unterhalt

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Eltern müssen nicht nur dafür sorgen, dass ihre Kinder Kleidung, Essen und ein Dach über dem Kopf haben. Zum Lebensunterhalt gehören auch Kosten für eine angemessene Ausbildung, mit der sich die Fähigkeiten und Neigungen der Mädchen und Jungen entwickeln. Schließlich soll der Nachwuchs ja einmal wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen.

Haben die jungen Leute ihre Ausbildung beendet, müssen sie ihren Lebensunterhalt allein bestreiten.

Neues Unterhaltsrecht

Seit 2008 ist das Unterhaltsrecht neu geregelt. Die Gesetzesreform verbessert insbesondere die Situation von Trennungskindern. Ehepartner werden stärker in die Pflicht genommen, nach Trennung und Scheidung selbst für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.

Im Justizportal von Nordrhein-Westfalen finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Neuerungen zum Unterhaltsrecht:

Wer muss für wen aufkommen?

Verwandte in gerader Linie haben grundsätzlich füreinander aufzukommen – Großeltern, Eltern und Kinder sind also gegenseitig unterhaltspflichtig.

Grundlage sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Familienunterhalt, doch folgt der Unterhalt für Kinder noch einigen besonderen Regelungen. Minderjährige Kinder etwa genießen besondere Rechte.

Geld oder Betreuung?

Wer sein minderjähriges Kind versorgt, betreut und erzieht, trägt seinen Teil zum Unterhalt bei. Man nennt dies "Naturalunterhalt". Leben Mutter oder Vater vom Kind getrennt, muss dieser Elternteil für den Unterhalt seines Kindes zahlen. Der Gesetzgeber bezeichnet das als "Barunterhalt".

Unterhaltszahlung – wie hoch?

Die zuvor sehr komplizierten Regelungen, welche Unterhaltszahlungen minderjährigen Kindern im Einzelnen zustehen (Barunterhalt), wurden mit der Gesetzesreform zum 01.01.2008 vereinfacht. Ein Ost-West-Gefälle bei der Berechnung gibt es nicht mehr. Die Kinder aller Bundesländer haben den gleichen Anspruch auf Mindestunterhalt. Dieser wiederum orientiert sich am sogenannten sachlichen Existenzminimum, was dem doppelten steuerlichen Kinderfreibetrag entspricht.

Auf Grundlage der sogenannten Düsseldorfer Tabelle bieten die jeweiligen Oberlandesgerichte eine Orientierungshilfe zum Unterhaltsbedarf, den die Kinder ihrem Alter nach haben. Die Unterhaltsleitlinien enthalten auch eine Unterhaltstabelle.

Je nach Einzelfall weicht der tatsächliche Unterhalt vom Richtwert ab. Das kann insbesondere bei extrem unterschiedlichen Einkommen der Fall sein. Lebt das Kind abwechselnd bei Mutter und Vater, teilen sich die Eltern Barunterhalt und Pflegeaufwand.

Erhält der betreuende Elternteil das gesamte Kindergeld, so muss der andere entsprechend seines Anteils weniger Unterhalt zahlen.

Kinder bis 18 Jahre an erster Stelle

Das neue Unterhaltsrecht stellt minderjährige, unverheiratete Kinder unmissverständlich an die erste Stelle. Im zweiten Rang stehen alle Mütter und Väter, die Kinder betreuen – und zwar unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Geht die Betreuung zulasten eines Elternteils, kann dieser vom anderen unter bestimmten Umständen einen sogenannten Betreuungsunterhalt verlangen.

Bis die Kinder 18 Jahre alt sind, müssen ihre Eltern mit jeder nur zumutbaren Kraft für den Unterhalt sorgen (gesteigerte Unterhaltsverpflichtung). Dafür kommen auch eine Nebentätigkeit und der Einsatz des Vermögens in Betracht. Zudem können Eltern beispielsweise gegenüber ihren minderjährigen Kindern weniger Mittel für den Eigenbedarf (Selbstbehalt) geltend machen als gegenüber anderen Gläubigern.

Unterhaltszahlung bei Arbeitslosigkeit

Wenn Sie Unterhalt zahlen und Ihre Arbeit verlieren sollten, steht Ihr Kind dennoch an erster Stelle. Sie müssen weiterhin Unterhalt zahlen, auch wenn das schwierig für Sie ist. Ihr geringeres Einkommen wird berücksichtigt. Auch können Sie sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen, wenn Ihr Einkommen ganz oder teilweise unter dem zumutbaren Betrag für den Eigenbedarf liegt (Selbstbehaltsgrenze).

Hinweis: Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, sind Sie bei Arbeitslosigkeit in besonderem Maße verpflichtet, sich intensiv um eine neue Arbeit zu bemühen. Dazu werden mehrere Bewerbungen im Monat erwartet. Andernfalls könnte sich die Unterhaltsforderung noch erhöhen, weil Einkünfte fiktiv zugrunde gelegt werden.

Großeltern zahlen mit

Wenn die Einkünfte in der Familie nicht ausreichen, können auch Großeltern unterhaltspflichtig werden. Allerdings gelten bei Großeltern, die für die Enkel haften, nicht die strengen Anforderungen der gesteigerten Unterhaltspflicht. Ihr Eigenbedarf (Selbstbehalt) ist deutlich höher.

Unterhalt für Volljährige?

Für Volljährige gilt der Betreuungsanspruch zwar nicht mehr, aus der Unterhaltspflicht entlassen sind die Eltern deshalb jedoch noch lange nicht. Dazu müssten die Kinder vom eigenen Einkommen leben können. 

Hinweis: Leisten beide Eltern Unterhaltszahlungen (Barunterhalt), orientieren sich jeweils auch diese Beträge an den aktuellen Unterhaltsleitlinien.

Leistung hat Grenzen

Schiebt das erwachsene Kind aus Bequemlichkeit die Arbeitssuche immer wieder hinaus, brauchen die Eltern das selbstverständlich nicht zu unterstützen. Auch bei einem sittlichen Verschulden und schweren Verfehlungen sieht das Familienrecht Beschränkungen oder einen Zahlungsstopp vor. Dazu müsste es allerdings schon zu schlimmen Handgreiflichkeiten und groben Beleidigungen kommen.

Auch Kinder zahlen für ihre Eltern

Auch darauf sei ergänzend noch hingewiesen: Zum Familienunterhalt gehört es ebenso, dass die Nachkommen bei Bedürftigkeit für den Unterhalt ihrer Eltern sorgen. Allerdings gelten für die Pflege von Mutter und Vater ein höherer Selbstbehalt und eine geringere Unterhaltspflicht.  Nach dem Bundesverfassungsgericht darf dadurch die Lebensstellung der Kinder nicht nachhaltig beeinträchtigt werden.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 28.11.2024